Direkt zum Hauptbereich

IGB 1.vorläufige Auflage:


 




1       Organe

1.1        Liga


(1)    Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
(2)    Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in einem Bewerbungspool gesammelt.
(3)    Bis auf weitere Entscheidungen wird auf eine zweite ILL LIGA verzichtet.
(4)    Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.

1.2        Verband


(1)    Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
(2)    Für Verbandsturniere qualifizierte Manager treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.

1.3        Manager


(1)    Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
(2)    Steigt ein Manager aus, wird er durch einen Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
(3)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
(4)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert.
(5)    Jeder Neueinsteiger erhält 20 Millionen Startkapital und ein zugelostes Team.
(6)    Der Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.

1.4        Gremium


(1)    Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
JHDFC (Gremiumspräsident)
Eggs&Omelettes
1.FC Koelschvomfass
(2)    Das Gremium entscheidet in letzter Instanz über das Einspruchsrecht.
(3)    Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
(4)    Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben an Stellvertreter zu delegieren.
(5)    Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung, Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
(6)    Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.

1.5        Blackboard


(1)    Das Blackboard dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
(2)    Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen, Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
(3)    Es ist stets aktuell zu halten und für die Manager im Forum einsehbar.
(4)    Für das Aufsetzen/Prüfung der Vertragstexte sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
(5)    Im Streitfall sind die Vertragsdetails des Blackboards wirksam.

1.6        Notar


(1)    Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
(2)    Er vergleicht verdeckte Angebote für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.




2       Wahlen

2.1        Wahlbestimmungen


(1)    Abwesende Manager können bei Wahlen eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
(2)    Das vorläufige ILL GB ist bis zur Sommerpause 2014 wirksam und wird von allen Managern geprüft.
(3)    Alle Manager können bis zur Winterpause 13/14 Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
(4)    Regelanträge, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen, werden wirksam.
(5)    Mit Beginn der Saison 2014/2015 tritt das endgültige ILL GB in Kraft.
(6)    Ab diesem Zeitpunkt gilt für alle Regelanträge ein festgelegter Wahlmodus und Wahlturnus.
(7)    Bei Wahlbestimmungen innerhalb des Wahlturnus gilt grundsätzlich die Zwei-Drittel-Mehrheit
(8)    Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite Ausnahme dar.

2.2        Wahlmodus


(1)    Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab mind. 9 teilnehmenden Managern (> 50% der Stimmen).
(2)    Wahlen durch Zwei-Drittel-Mehrheit gelten ab mind. 15 teilnehmenden Managern (>= 10 Manager).
(3)    Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei 18 teilnehmenden Managern.

2.3        Wahlturnus


(1)    Regelanträge bezüglich Organen und Wahlen werden alle 4 Jahre geprüft (ab 2014 WM Jahr)
(2)    Regelanträge bezüglich Transfers, Finanzen, Wettbewerben und Prämien werden alle 2 Jahre geprüft
(3)    Dringende Regeländerungen werden mit einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.

2.4        Einspruchsrecht


(1)    Alle Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht revidiert werden.
(2)    Ein Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6 Managern.
(3)    Ein Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
(4)    Das Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
(5)    Wird dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
(6)    Um das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
(7)    Im Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion korrigiert.




3        Transfermarkt

3.1        Transferbestimmungen


(1)    Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen nicht verkauft werden.
(2)    Bei „Verklicken“ wird durch einfache Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
(3)    Die Kaderbegrenzung ist unlimitiert.
(4)    Bei Saisonübergang behält jeder Manager sein Team und erhält 5 Millionen.
(5)    Die Höhe eines Transfers mit dem TM wird bekannt gegeben.
(6)    Die Höhe des zweithöchsten Gebots eines Transfers wird mit Namen bekannt gegeben.
(7)    Gebote auf dem Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
(8)    Der Computer nimmt Gebote nach einem Tag an. Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.
(9)    Vom Computer stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
(10) Jeder Manager darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen
(11) Nach drei Tagen dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.

3.2        Transferperiode


(1)    Transfers unter Managern sind nur in den offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
(2)    Transaktionen mit dem TM sind während der gesamten Saison erlaubt.

3.3        Leihe


(1)    Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler verleihen und/oder entleihen.
(2)    Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen werden.
(3)    Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen Spielers gezahlt werden.
(4)    Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem MW entrichtet werden.
(5)    Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind auf Scheingeschäfte zu prüfen.
(6)    Zur Prüfung von Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.

3.4        Jolly


(1)    Mit Jollys können Manager außerhalb der Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
(2)    Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die Hin- und Rückrunde.
(3)    Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem maximalen MW von 500.000.
(4)    Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
(5)    Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
(6)    Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.

3.5        Teilhabe


(1)    Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei Manager als Teilhaber erlaubt.
(2)    Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
(3)    Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
(4)    Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden vom Notar in neutraler Weise versteigert.

3.6        Draft


(1)    Zu Beginn der Saison erhalten die drei Letztplatzierten der Vorsaison jeweils einen Draft.
(2)    Neueinsteiger erhalten unabhängig vom Zeitpunkt ihres Ligabeitritts ein Draftrecht zugesprochen.
(3)    Neueinsteiger erhalten stets das erste Draftrecht.
(4)    Sofern ein Aussteiger auf einem der Draftplätze war, gilt für die Folgesaison die Regel „2+1 Draft“.
(5)    Sofern ein Aussteiger nicht auf einem Draftplatz war, gilt für die Folgesaison die Regel „3+1 Draft“.



4        Finanzen

4.1        Betrug


(1)    Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter Deals gilt als Vertragsbruch.
(2)    Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden.
(3)    Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
(4)    Scheingeschäfte sind nicht gestattet.

4.2        Kredite


(1)    Kredite unter Managern sind erlaubt.
(2)    Ein Handel muss vollständig zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen abgeschlossen werden.
(3)    Ein Handel darf nicht mit bereits bestehenden Transaktionen kombiniert und verrechnet werden.
(4)    Man darf innerhalb von 12 Monaten maximal 20 Millionen an offenen Verbindlichkeiten haben.
(5)    Bei Überschreiten dieser 20 Millionen-Grenze, erhält der Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen.
(6)    Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten Verkäufer.

4.3        Gehälter


(1)    Es wird mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln gespielt.
(2)    Zunächst bis zur Winterpause, danach wird abgestimmt, ob die Regelung beibehalten wird oder nicht.
(3)    Gehälterzahlungen setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.

4.4        Ausschluss


(1)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand aufweist.
(2)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen hat.
(3)    Falls ein Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung konsultiert.
(4)    Dieser stellt fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.
(5)    Befindet sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz 14 oder besser entfällt der Ausschluss.



5       Wettbewerbe

5.1        UECL-Wettbewerbe


(1)    Endstand: Hier folgen noch die UECL-Qualifizierungen für Wettbewerbe.

5.2        Pokal


(1)    Der Pokal wird im Ligamodus ausgetragen. Gespielt werden 34 Paarungen (Hin- und Rückspiel).
(2)    Der führende in der Gesamt-Endtabelle ist Pokalsieger.

5.3        Freundschaftspiele


(1)    Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele austragen.
(2)    Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen 50.000 und 150.000 betragen.
(3)    Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.

5.4        Tippspiel


(1)    Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt.

5.5        UECL-Tippspiel


(1)    Über das UECL-Tippspiel können Manager die Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
(2)    Die Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.

5.6        EM/WM


(1)    EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga Wettbewerbe und Pflichtturniere.
(2)    Jeder Manager startet ohne Team und einem zu Beginn festgelegten Startkapital.
(3)    Es gelten die gleichen Regeln wie bei comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
(4)    Bei Transfers untereinander muss immer mind. Der MW gezahlt werden.
(5)    Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus, erfolgt der Spielausschluss.
(6)    Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.

5.7        Ehrungen


(1)    Sieger-Icons werden vergeben für: Meister, Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
(2)    Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
(3)    Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für Meister (goldener Stern) und Pokal (silberner Stern).
(4)    Verdiente Spieler können per Zwei-Drittel-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.




6       Prämien

6.1        Prämienbestimmungen


(1)    Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet und vor Ligastart vorgeschlagen.
(2)    Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
(3)    Nachfolgend ab 6.2 sind die zu prüfenden Prämien für die kommende Saison aufgeführt.

6.2        Liga


(1)    Prämien:
1. Platz
3.000.000
2. Platz
2.000.000
3. Platz
1.000.000
4.-5. Platz
500.000
6.-10. Platz
200.000
11.-18. Platz
100.000

6.3        Pokal


(1)    Prämien:
1. Platz
2.500.000
2. Platz
1.000.000
3. Platz
500.000

6.4        Champions League


(1)    Prämien:
Sieger
5.000.000
Finalteilnahme
2.500.000
Aus im Halbfinale
1.000.000
Aus im Viertelfinale
500.000
Aus im Achtelfinale
300.000
Aus in der Gruppenphase
200.000

6.5        UECL-Cup


(1)    Prämien:
Sieger
3.000.000
Finalteilnahme
1.500.000
Aus im Halbfinale
750.000
Aus im Viertelfinale
500.000
Aus im Achtelfinale
250.000
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
100.000





6.6        Freundschafts-Cup


(1)    Prämien:
Sieger
1.500.000
Finalteilnahme
750.000
Aus im Halbfinale
400.000
Aus im Viertelfinale
250.000
Sieg Quali-Runden
50.000

6.7        Hab-Spiel – 6Top/3Flop


(1)    Prämien:
Bester Torwart
2.000.000
Bester Abwehrspieler
2.000.000
Bester Mittelfeldspieler
2.000.000
Bester Stürmer
2.000.000
Torschützenkönig
2.000.000
Most Valuable Player
2.000.000
Schlechtester Abwehrspieler
2.000.000
Schlechtester Mittelfeldspieler
2.000.000
Schlechtester Stürmer
2.000.000
(2)    Der Manager, der einen Kalendertag nach dem 34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
(3)    Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.
(4)    Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.

6.8        Tipp-Spiel – Extratipps


(1)    Prämien:
MVP nach Punkten
250.000
ILL-Liga Meister
250.000
Eigene Platzierung
250.000
BL-Torschützenkönig
250.000
CL-Sieger
250.000
(2)    Die Tipps müssen vor der Saison per Email an den Spielleiter geschickt werden.
(3)    Die Tipps werden auf dem Blog veröffentlicht.

6.9        Tombola


(1)    In der Winterpause 12/13 wird es seine Tombola mit insgesamt 6 Millionen an Prämien geben.
(2)    Die 6 Millionen werden per Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.
(3)    Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine Prämie vermerkt ist.
(4)    Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.






7       Anträge

7.1        Organe


1.3.2
Achim
Bewerbungspool auf das Blackboard
1.3.4
Nico
Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert. Notar plus Teilhabenversteigerung doodlen. Prinzip erklären und ins GB aufnehmen (Dummy-Player etc.)

7.2        Wahlen


2 All
Achim
Keine generelle Overall-Prüfung aller Normen, sondern es können von jedem Manager zu jeder Zeit aktiv Vorschläge zu Regeländerungen vorgebracht werden. Diese werden in diesem Dokument gesammelt und dann im Turnus der jeweiligen Kategorie (Organ, Wettbewerb, Transfer, etc.) mittels Abstimmung geprüft.
2 All
Achim
Idee des Wahlmodus und Turnus erklären
2 All
Achim
Dringende Regeländerungen abseits des Wahlturnus. Fehlerhafte Regel bemerkt: Einstimmig zum Schutz des Wahlturnus. / Alternativ: Einspruchsrecht
2.4
Nico
Endgültige Klärung: Einspruchsrecht als Allround-Tool !

7.3        Transfermarkt


3.1
Achim
Online- und Liveauktion wird dieses Sommermeeting entschieden (Turnus, Regelung, Abstimmungsform). Kontinuierliche Live-Auktionen?
3.1.3
Meggy
Kaderbegrenzung
3.3.1
Nico
Leihbegrenzung liberalisieren oder auf 10 erhöhen.
3.4.3
Nico
Jolly: 1Mio max Vorschlag. Max 5 out insgesamt.
3.6.1
Nico
Draftmodus abstimmen für Saison 13/14 + Turnus
3.6.3
Nico
Newbie-Draftrecht nicht verkaufen

7.4        Finanzen


4.2.1
Achim
Mindestzinssatz Kredite: 30 %
4.3
Nico
Abstimmung, ob es in der RR 13/14 weitergeführt wird oder erst HR 14/15

7.5        Wettbewerbe


5 All
Achim
Externe Regeln auf Blog mit Verweis auf Quelle im ILL GB. Platz sparen.
5.1.1
Achim
Missing: UECL Liga Qualifikations-Infos.
5.2.1
Nico
Wurde bereits abgestimmt
5.6.2
Achim
Startkapital. Letzte EM rekapitulieren. Guten Kompromiss festlegen. Wie viele Mio?

7.6        Prämien


6 All
Achim
Prämien und Texte durchforsten, prüfen, anpassen, verbessern
6 All
Nico
Meeting-Programm jährlich: Pokalauslosung, Winterauktion, Sommer-Tombola, Klären?
6.1
Nico
Prämie für Manager des Jahres
6.4
Nico
CL-Prämien erhöhen



Complete
Achim
Vorläufiges ILL GB komplett durch alle Manager prüfen lassen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

IGB 2020

  1           GRUNDGESETZ 1.1      Leitbild   (1)      Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit. (2)      Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports. (3)      Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE. (4)      Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel. 1.2      Grundrechte   (1)      Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich. (2)      Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA. (3)      Die Spieler eines Managers sind unantastbar. (4)      Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (5)      Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. (6)      Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre. (7)      Pflege und Verwaltung des Kaders sin