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IGB 1.3 - grober Entwurf

gelb markiert = Änderungen vom Sommermeating 2013/2014
grün markiert = Änderungen vom Wintermeating 2013/2014





1       GRUNDGESETZ


1.1        Werte der Liga>> Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.


(1)    ausformulieren



1.2        Leitbild



(1)    Grundgedanke der ILL LIGA ist die langfristig ausgelegte Kaderplanung. Zum Saisonübergang behält jeder Manager sein Team und erhält 5M.
(2)    Liberalismus unterschiedlicher Strategien: Es gibt keine Kaderbegrenzung.




2       Organe

2.1        Liga


(3)    Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
(4)    Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in einem Bewerbungspool gesammelt.
(5)    Auf eine zweite ILL LIGA verzichtet.
(6)    Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.
(7)    Reale Wertgegenstände sind als Zahlungsmittel ausdrücklich nicht gestattet.

2.2        Verband


(1)    Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
(2)    Für Verbandsturniere qualifizierte Manager treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.

2.3        Manager


(1)    Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
(2)    Steigt ein Manager aus, wird er durch einen Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
(3)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
(4)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert.
(5)    Jeder Neueinsteiger erhält 20 Millionen Startkapital und ein zugelostes Team.
(6)    Der Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.

2.4        Gremium


(1)    Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
JHDFC (Gremiumspräsident)
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(2)    Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
(3)    Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben an Stellvertreter zu delegieren.
(4)    Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung, Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
(5)    Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.
(6)    Bei Neuwahlen hat jeder Manager 2  Stimmen ( Doppelstimme für einen Manager nicht möglich ). Die 2 Manager mit den meisten Stimmen bilden gemeinsam mit dem Präsidenten das Gremium.
(7)    Der Präsident wurde auf unbestimmte Zeit berufen und hat einen festen Sitz im Gremium. Durch 2/3 Mehrheit kann alle 2 Jahre eine Neuwahl beantragt werden.

2.5        Blackboard


(1)    Das Blackboard dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
(2)    Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen, Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
(3)    Es ist stets aktuell zu halten und für die Manager im Forum einsehbar.
(4)    Für das Aufsetzen/Prüfung der Vertragstexte sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
(5)    Im Streitfall sind die Vertragsdetails des Blackboards wirksam.

2.6        Notar


(1)    Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
(2)    Er vergleicht verdeckte Angebote für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.
(3)    Der Notar hat das Recht auf Revision des IGB.





3       Wahlen

3.1        Wahlbestimmungen


(1)    Abwesende Manager können bei Live-Wahlen eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
(2)    Jeder Manager kann maximal einen weiteren Manager durch Vollmacht vertreten.
(3)    Für feststehende Anträge können abwesende Manager bei Live-Wahlen vorab Ihre Stimmen abgeben, indem man dem Präsidenten/Notar/allen eine Email schickt. ( Transparenz  und keine blinde Stimmvollmachtà Briefwahl)
(4)    Alle Manager können bis zur Winterpause 15/16 Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
(5)    Regelanträge, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen, werden wirksam.
(6)    Bei Wahlbestimmungen innerhalb des Wahlturnus gilt grundsätzlich die Zwei-Drittel-Mehrheit
(7)    Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite Ausnahme dar.

3.2        Wahlmodus


(1)    Wahlen durch Zwei-Drittel-Mehrheit gelten bei Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern (>= 8 Manager).
(2)    Wahlen durch Zwei-Drittel-Mehrheit gelten bei Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden Managern (>= 10 Manager).
(3)    Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab mind. 9 teilnehmenden Managern (> 50% der Stimmen).
(4)    Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei 18 teilnehmenden Managern.
(5)    Der Präsident oder eine Petition kann bei bestimmten LIVE- und Onlineabstimmungen vorab eine anonyme Abstimmung verlangen.
(6)    Der Präsident oder eine Petition kann bei bestimmten LIVE-Abstimmungen vorab eine Verschiebung der Abstimmung verlangen. Anschliessend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.

3.3        Wahlturnus


(1)    Regelanträge bezüglich Organen, Wahlen, Transfers, Finanzen, Wettbewerben und Prämien werden alle 2 Jahre geprüft.
(2)    Draftmodus wird jährlich neu festgelegt. ( oder besser zu Draft schieben?)
(3)    Dringende Regeländerungen werden mit einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.

3.4        Einspruchsrecht


(1)    Alle Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht revidiert werden.
(2)    Ein Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6 Managern.
(3)    Ein Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
(4)    Das Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
(5)    Wird dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
(6)    Um das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
(7)    Im Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion korrigiert.





4        Transfermarkt

4.1        Transferbestimmungen


(1)    Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen nicht verkauft werden.
(2)    Bei „Verklicken“ wird durch einfache Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
(3)    Die Kaderbegrenzung ist unlimitiert.
(4)    Bei Saisonübergang behält jeder Manager sein Team und erhält 5 Millionen.
(5)    Die Höhe eines Transfers mit dem TM wird bekannt gegeben.
(6)    Die Höhe des zweithöchsten Gebots eines Transfers wird mit Namen bekannt gegeben.
(7)    Gebote auf dem Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
(8)    Der Computer nimmt Gebote nach einem Tag an. Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.
(9)    Vom Computer stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
(10) Jeder Manager darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen
(11) Nach drei Tagen dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.

4.2        Transferperiode


(1)    Transfers unter Managern sind nur in den offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
(2)    Transaktionen mit dem TM sind während der gesamten Saison erlaubt.

4.3        Leihe


(1)    Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler verleihen und/oder entleihen.
(2)    Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen werden.
(3)    Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen Spielers gezahlt werden.
(4)    Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem MW entrichtet werden.
(5)    Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind auf Scheingeschäfte zu prüfen.
(6)    Zur Prüfung von Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.

4.4        Jolly


(1)    Mit Jollys können Manager außerhalb der Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
(2)    Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die Hin- und Rückrunde.
(3)    Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem maximalen MW von 1.500.000.
(4)    Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
(5)    Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
(6)    Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.

4.5        Teilhabe


(1)    Teilhabenanteile eines Spielers können jederzeit und für mindestens 50% des aktuellen Marktwertes veräussert werden
(2)    Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei Manager als Teilhaber erlaubt.
(3)    Dem Mitbesitzer der Teilhabe wird ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.
(4)    Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
(5)    Spieler aus Teilhaben dürfen  bis zum 1.Spieltag beliebig oft wechseln.
(6)    Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
(7)    Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden vom Notar in neutraler Weise versteigert.

4.6        Live-Auktion


(1)    Am Wintermeating findet eine Live-Auktion statt.
(2)    Hierzu wird der TM am letzten Spieltag der Hinrunde 13/14 bis zum Wintermeating 13/14 gesperrt.
(3)    Alle Spieler die in diesem Zeitraum in der Datenbank erscheinen, rutschen in den Auktionspool.
(4)    Das Losverfahren entscheidet über die Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.
(5)    Jeder Manager kann pro Auktion max einen eigenen Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.
(6)    Der Auktionator darf selbst nicht an der Auktion teilnehmen.

4.7        Draft


(1)    Zu Beginn der Saison 14/15 erhalten alle 18 Manager jeweils ein „Klau-Draft“.
(2)    Das Live-Draft findet maximal 14 Tage nach dem 34.Spieltag am Sommermeating 2014 .
(3)    die Kader werden nach dem 34.Spieltag „eingefroren“
(4)    Leihspieler kehren gemäss Vertragsvereinbarung zu Ihren Stammvereinen zurück.
(5)    Spieler in Teilhabe können bis zum Draftbeginn verschoben werden
(6)    Sonstiger Spielerhandel unter Managern ist vom 34. Spieltag bis zum Meating untersagt.
(7)    Vom Computer können weiterhin Spieler gekauft werden
(8)    Scheingeschäfte oder sonstiger Handel mit dem Klaudraft sind untersagt. Das Draft ist verpflichtend.



(9)    Jeder Manager  kann vor Draftbeginn 6 eigene Spieler per Veto schützen.
(10) Der gedraftete Spieler wechselt zum Marktwert.
(11) Jeder Manager muss maximal einen Spieler abgeben.
(12) Neueinsteiger erhalten unabhängig vom Zeitpunkt ihres Ligabeitritts ein Draftrecht vom TM zugesprochen.
(13) Gedraftete Spieler dürfen in der Saison 14/15 nur an den TM verkauft werden.
(14) Bereits gedraftete Spieler dürfen nicht erneut gedraftet werden.

5       Finanzen

5.1        Betrug


(1)    Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter Deals gilt als Vertragsbruch.
(2)    Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden.
(3)    Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
(4)    Scheingeschäfte und versteckte Leihen sind nicht gestattet.

5.2        Kredite


(1)    Kredite unter Managern sind erlaubt.
(2)    Man darf innerhalb einer Saison maximal 20 Millionen an offenen Verbindlichkeiten haben.
(3)    Bei Überschreiten dieser 20 Millionen-Grenze, erhält der Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen.
(4)    Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten Verkäufer.

5.3        Gehälter


(1)    Es wird mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln gespielt.
(2)    Gehälter für eine Woche:  ( Spielerzahl X x 500 € + Teamwert X / 1000) x 7
(3)    Zunächst bis zur Winterpause, danach wird abgestimmt, ob die Regelung beibehalten wird oder nicht.
(4)    Falls die Gehälter bestätigt werden, wird auch die Rückrunde 13/14 mit Gehältern gespielt.
(5)    Gehälterzahlungen setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.

5.4        Ausschluss


(1)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand aufweist.
(2)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen hat.
(3)    Ausnahme: Befindet sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz 14 oder besser entfällt der Ausschluss.
(4)    Falls ein Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung konsultiert.
(5)    Dieser stellt fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.



6       Wettbewerbe

6.1        UECL-Wettbewerbe


(1)    Endstand: Hier folgen noch die UECL-Qualifizierungen für Wettbewerbe.

6.2        Pokal


(1)    Der Pokal wird im Ligamodus ausgetragen. Gespielt werden 34 Paarungen (Hin- und Rückspiel).
(2)    Der führende in der Gesamt-Endtabelle ist Pokalsieger.
(3)    Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

6.3        Supercup


(1)    Der Supercup wird am 1.Spieltag der Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.
(2)    Sollten Meister und Pokalsieger identisch sein, tritt der Zweitplatzierte der Vorsaison gegen den Meister an.
(3)    Die Comunio-Punkte werden durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

6.4        Freundschaftspiele


(1)    Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele austragen.
(2)    Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen 50.000 und 150.000 betragen.
(3)    Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.
(4)    Es gelten die absoluten Comunio-Punkte, es wird nicht durch 10 dividiert.

6.5        Tippspiel


(1)    Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt.

6.6        UECL-Tippspiel


(1)    Über das UECL-Tippspiel können Manager die Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
(2)    Die Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.

6.7        EM/WM


(1)    EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga Wettbewerbe und Pflichtturniere.
(2)    Jeder Manager startet ohne Team und einem zu Beginn festgelegten Startkapital.
(3)    Es gelten die gleichen Regeln wie bei comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
(4)    Bei Transfers untereinander muss immer mind. Der MW gezahlt werden.
(5)    Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus, erfolgt der Spielausschluss.
(6)    Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.

6.8        Ehrungen


(1)    Sieger-Icons werden vergeben für: Meister, Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
(2)    Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
(3)    Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für Meister (goldener Stern) und Pokal (silberner Stern).
(4)    Verdiente Spieler können per Zwei-Drittel-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.





7       Prämien

7.1        Prämienbestimmungen


(1)    Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet und vor Ligastart vorgeschlagen.
(2)    Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
(3)    Nachfolgend ab 6.2 sind die zu prüfenden Prämien für die kommende Saison aufgeführt.

7.2        Liga


(1)    Grundprämie: 30.000 pro Punkt
(2)    Zusatzprämien:
1. Platz
3.000.000
2. Platz
2.000.000
3. Platz
1.000.000
4.-5. Platz
500.000
6.-10. Platz
200.000
11.-18. Platz
100.000

7.3        Pokal


(1)    Prämien:
1. Platz
2.500.000
2. Platz
1.000.000
3. Platz
500.000
4.-5. Platz
300.000

7.4        Supercup


(1)    Der Gewinner erhält 500.000.

7.5        Champions League


(1)    Prämien:
Sieger
6.000.000
Finalteilnahme
3.000.000
Aus im Halbfinale
1.500.000
Aus im Viertelfinale
1.000.000
Aus im Achtelfinale
750.000
Aus in der Gruppenphase
500.000

7.6        UECL-Cup


(1)    Prämien:
Sieger
3.500.000
Finalteilnahme
1.750.000
Aus im Halbfinale
1.000.000
Aus im Viertelfinale
750.000
Aus im Achtelfinale
500.000
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
250.000






7.7        Freundschafts-Cup


(1)    Prämien:
Sieger
1.500.000
Finalteilnahme
750.000
Aus im Halbfinale
400.000
Aus im Viertelfinale
250.000
Sieg Quali-Runden
50.000

7.8        Hab-Spiel


(1)    Prämien:
Schlechtester Torwart
2.000.000
Schlechtester Abwehrspieler
2.000.000
Schlechtester Mittelfeldspieler
2.000.000
Schlechtester Stürmer
2.000.000
(2)    Der Manager, der einen Kalendertag nach dem 34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
(3)    Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.
(4)    Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.

7.9        Tipp-Spiel – Extratipps


(1)    Prämien:
MVP nach Punkten
250.000
ILL-Liga Meister
250.000
Eigene Platzierung
250.000
BL-Torschützenkönig
250.000
CL-Sieger
250.000
WM-Sieger
250.000
(2)    Die Tipps müssen vor der Saison per Email an den Spielleiter geschickt werden.
(3)    Die Tipps werden auf dem Blog veröffentlicht.

7.10      Tombola


(1)    In der Winterpause 13/14 wird es seine Tombola mit insgesamt 18 Millionen an Prämien geben.
(2)    Die 18 Millionen werden per Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.
(3)    Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine Prämie vermerkt ist.
(4)    Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.


7.11      Manager des Jahres


(5)    Der Manager des Jahres wird am Sommermeating gewählt.
(6)    Der Manager des Jahres erhält eine Prämie i.H.v. 1.500.000 und das Siegericon.





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