1
Grundgesetz
1.1
Leitbild
(1)
Grundgedanken
der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.
(2)
Sinn
der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest
des Sports.
(3)
Die
ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE.
(4)
Symbol
der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel.
1.2
Grundrechte
(1)
Alle
Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
(2)
Die
Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
der ILL LIGA.
(3)
Die
Spieler eines Managers sind unantastbar.
(4)
Jeder
Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(5)
Jeder
Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
(6)
Die Rechte
aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen
Ehre.
(7)
Pflege
und Verwaltung des Kaders sind das natürliche Recht der Manager und Ihre
oberste Pflicht.
(8)
Jeder
Manager hat das Recht auf eine langfristig ausgelegte Kaderplanung.
(9)
Unterschiedliche
Strategien sollen gefördert werden, daher gibt es keine Kaderbegrenzung.
(10) Alle Manager haben das Recht, sich ohne
Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(11) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann
dieses Recht nicht durch Gesetze beschränkt werden.
(12) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in
seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.
(13) Saisonübergangs-Standard
ist: Team behalten + 5Mios zum Saisonübergang
(14) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem
Wesensgehalt angetastet werden.
.
2
Organe
2.1
Liga
(1) Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
(2) Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in
einem Bewerbungspool gesammelt.
(3) Auf eine zweite ILL LIGA verzichtet.
(4) Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom
Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.
(5) Reale Wertgegenstände sind als Zahlungsmittel
ausdrücklich nicht gestattet.
2.2
Verband
(1)
Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im
UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
(2)
Für Verbandsturniere qualifizierte Manager
treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.
2.3
Manager
(1) Steigt ein Manager aus, wird er durch einen
Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
(2)
Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der
Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
(3)
Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile
des Aussteigers versteigert.
(4) Jeder
Neueinsteiger erhält
20 Millionen Startkapital, ein zugelostes Team und ein Vorzugs-Draft.
(5) Der
Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.
2.4
Gremium
(1)
Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
JHDFC (Gremiumspräsident)
|
AL HARGULDEN
|
DJK DYNAMO Deine Mutter
|
(2)
Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig
Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
(3)
Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben
an Stellvertreter zu delegieren.
(4)
Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung,
Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
(5)
Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird
gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.
(6)
Bei Neuwahlen benennt jeder Manager zwei Kandidaten.
Eine Doppelstimme für einen Kandidaten ist nicht möglich. Die zwei
meistgenannten Kandidaten bilden mit dem Präsidenten das Gremium.
(7)
Der Präsident ist auf unbestimmte Zeit berufen
und hat einen festen Sitz im Gremium.
(8)
Durch 2/3-Mehrheit kann alle 2 Jahre eine
Neuwahl beantragt werden.
(9)
Das Gremium kann einstimmig entscheiden, dass
eine fehlende/fehlerhafte Regel sofort ergänzt wird.
(10) Die
darauf folgende Abstimmung erfolgt nach den geltenden Regeln.
2.5
Blackboard
(1)
Das Blackboard dient der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
(2)
Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen,
Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
(3)
Es ist stets aktuell zu halten und für die Manager
im Forum einsehbar.
(4)
Für das Aufsetzen/Prüfen der Vertragstexte
sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
(5)
Im Streitfall sind die Vertragsdetails des
Blackboards wirksam.
2.6
Notar
(1)
Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann
treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
(2)
Er vergleicht verdeckte Angebote für
Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.
(3)
Der Notar hat das Recht auf Revision des
IGB.
3
Wahlen
3.1
Wahlbestimmungen
(1)
Abwesende Manager können bei Live-Wahlen
eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
(2)
Jeder Manager kann maximal einen weiteren
Manager durch Vollmacht vertreten.
(3)
Für feststehende Anträge bei Live-Wahlen
können abwesende Manager vorab Ihre Stimmen abgeben.
(4)
Wirksam wird dies per Email mit
Abstimmungswunsch an Präsident oder Notar oder alle Manager.
(5)
Alle Manager können bis zur Winterpause 15/16
Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
(6)
Regelanträge, die eine 2/3-Mehrheit
erreichen, werden wirksam.
(7)
Bei Wahlbestimmungen innerhalb des
Wahlturnus gilt grundsätzlich die 2/3-Mehrheit
(8)
Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite
Ausnahme dar.
3.2
Wahlmodus
(1)
Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei
Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern.
(2)
Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei
Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden Managern.
(3)
Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab
mind. 9 teilnehmenden Managern.
(4)
Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei
18 teilnehmenden Managern.
(5)
Der Präsident oder eine Petition können bei
gewissen Live- und Onlineabstimmungen vorab eine anonyme Abstimmung verlangen.
(6)
Der Präsident oder eine Petition können bei
gewissen Live-Abstimmungen vorab eine Verschiebung der Abstimmung verlangen.
Anschließend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.
3.3
Wahlturnus
(1)
Über neue Regelanträge zu sämtlichen
Gesetzesinhalten wird alle 2 Jahre abgestimmt.
(2)
Einzige Ausnahme bildet der Draft-Modus, der
jährlich neu abgestimmt wird.
(3)
Dringende Regeländerungen werden mit
einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.
3.4
Einspruchsrecht
(1) Alle
Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht
revidiert werden.
(2) Ein
Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6
Managern.
(3) Ein
Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
(4) Das
Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
(5) Wird
dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
(6) Um
das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
(7) Im
Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion
korrigiert.
4
Transfermarkt
4.1
Transferbestimmungen
(1) Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen
nicht verkauft werden.
(2)
Bei „Verklicken“ wird durch einfache
Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
(3) Die Höhe eines
Transfers mit dem TM wird bekannt gegeben.
(4) Die Höhe des
zweithöchsten Gebots eines Transfers wird mit Namen bekannt gegeben.
(5) Gebote auf dem
Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
(6) Der Computer
nimmt Gebote nach einem Tag an.
(7) Tauschgeschäfte
unter Managern sind erlaubt.
(8) Vom Computer
stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
(9) Jeder Manager
darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen.
(10) Nach drei Tagen
dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.
4.2
Transferperiode
(1)
Transfers unter Managern sind nur in den
offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
(2)
Transaktionen mit dem TM sind während der
gesamten Saison erlaubt.
4.3
Leihe
(1)
Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler
verleihen und/oder entleihen.
(2)
Die Mindestleihdauer ist eine Halbserie.
(3)
Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen
werden.
(4)
Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen
Spielers gezahlt werden.
(5)
Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem
MW entrichtet werden.
(6)
Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind
auf Scheingeschäfte zu prüfen.
(7) Zur Prüfung von
Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.
4.4
Jolly
(1)
Mit Jollys können Manager außerhalb der
Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
(2)
Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die
Hin- und Rückrunde.
(3)
Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem
maximalen MW von 1.500.000.
(4)
Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
(5)
Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys
sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
(6)
Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt
werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.
4.5
Teilhabe
(1)
Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei
Manager als Teilhaber erlaubt.
(2)
Teilhabenanteile von Spielern können
jederzeit für mind. 50% des aktuellen MW veräußert werden.
(3)
Dem anderen Teilhaber wird ein Vorkaufsrecht
bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.
(4)
Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den
offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
(5)
Spieler aus Teilhaben dürfen bis zum 1. Spieltag
beliebig oft wechseln.
(6)
Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine
halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
(7)
Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden
vom Notar in neutraler Weise versteigert.
4.6
Live-Auktion
(1)
Beim Wintermeeting findet eine Live-Auktion
statt.
(2)
Hierzu wird der TM am letzten Spieltag der
Hinrunde bis zum Wintermeeting gesperrt.
(3)
Alle Spieler die in diesem Zeitraum in der
Datenbank erscheinen, sind im Auktionspool.
(4)
Das Losverfahren entscheidet über die
Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.
(5)
Manager können pro Auktion je einen eigenen
Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.
(6)
Der Auktionator darf selbst nicht an der
Auktion teilnehmen.
4.7
Draft
(1)
Neueinsteiger erhalten gemäß
aktuell geltendem Draft-Modus das erste Draft .
(2)
Zu Beginn der Saison 15/16 erhalten 6 Manager ein
Draft.
(3)
Die 3 Letztplatzierten der Saison 14/15 erhalten je
ein Draft.
(4)
Der Tabellenachtzehnte erhält Draft Nr.1, der 17.
Draft Nr.2, der 16. Draft Nr.3.
(5)
Zusätzlich werden 3 weitere Drafts unter den Teams
auf Platz 10-15 der Abschlusstabelle 14/15 verlost.
(6)
Das Draftrecht ist bis zum 1.2.2015 gültig, eine
Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
(7)
Das Draft kann ausgesprochen werden und ist dann
auch bindend, sobald der Spieler in der Datenbank erscheint.
(8)
Das Draft muss im Forum bekannt gegeben
werden, zusätzlich durch eine Email an alle Manager.
(9)
Der gedraftete Spieler wechselt zum aktuellen
Marktwert, sobald er auf dem TM erscheint.
(10) Deadline für die Bekanntgabe des Drafts ist
0.00h nachdem der Spieler auf dem TM
erschienen ist.
5
Finanzen
5.1
Betrug
(1)
Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter
Deals gilt als Vertragsbruch.
(2)
Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen
beschlossen werden.
(3)
Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte
Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
(4)
Scheingeschäfte und versteckte Leihen sind
nicht gestattet.
5.2
Kredite
(1)
Kredite unter Managern sind erlaubt.
(2)
Man darf innerhalb einer Saison maximal 20 Millionen
an offenen Verbindlichkeiten haben.
(3)
Bei Überschreiten dieser 20 Millionen-Grenze,
erhält der Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen.
(4)
Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten
Verkäufer.
5.3
Gehälter
(1)
Es wird in der Saison 14/15 und 15/16 mit Spielergehältern
gemäß den Comunio-Regeln gespielt.
(2)
Gehälterzahlungen
setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.
(3)
Gehälterberechnung für
eine Woche: (Spielerzahl X mal 500
€ + Teamwert X durch 1000) mal 7.
5.4 Ausschluss
(1) Ein Ausschluss
erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand
aufweist.
(2) Ein Ausschluss
erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen
hat.
(3) Ausnahme: Befindet
sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz >=14 entfällt der Ausschluss.
(4) Falls ein
Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung
konsultiert.
(5) Dieser stellt
fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.
6
Wettbewerbe
6.1
UECL-Wettbewerbe
(1)
Für die UECL-Wettbewerbe qualifizieren sich
folgende Manager:
Platz 1-3
|
Champions League
|
Platz
4-7 (bzw. 8 je nach UECL Auswahl)
|
UECL Cup
|
Rest
|
Freundschafts-Cup
|
6.2
Pokal
(1)
Der Pokal wird in der Saison 14/15 zunächst
eine Qualifikationsrunde haben.
(2)
An dieser nehmen die Letzten 5 der
Abschlusstabelle 13/14 sowie der Newbie FC Hendesse teil. ( 6er Liga; 1 Spiel,
jeder gegene jeden )
(3)
Die 4 bestplatzierten qualifizieren sich für
den ILL-CUP.
(4)
Die ersten 12 der Abschlusstabelle 13/14
sind automatisch für den ILL-Cup qualifiziert.
(5)
Es wird im DFB-Modus gespielt. K.O.Modus, 1
Spiel.
(6)
Es gibt keine Setzliste.
(7)
Die Paarungen werden vom Computer ausgelost.
(8)
Folgende Spieltage wurden festgelegt: Quali
/ 1,5,9,12,17; ILL-Cup: 18,23,26,31,34
(9)
Der Führende in der Gesamt-Endtabelle ist
Pokalsieger.
(10) Die
Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
6.3
Supercup
(1)
Der Supercup wird am 1. Spieltag der
Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.
(2)
Sollten Meister und Pokalsieger identisch
sein, tritt der Vizemeister gegen den Meister an.
(3)
Die Comunio-Punkte werden durch 10 dividiert
und kaufmännisch gerundet.
6.4
Freundschaftspiele
(1)
Alle Manager können an jedem Spieltag
Freundschaftsspiele austragen.
(2)
Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel
zwischen 50.000 und 150.000 betragen.
(3)
Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es
im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.
(4)
Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10
dividiert und kaufmännisch gerundet.
6.5
Tippspiel
(1)
Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln
gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt.
6.6
UECL-Tippspiel
(1)
Über das UECL-Tippspiel können Manager die
Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
(2)
Die
Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.
6.7
EM/WM
(1)
EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga
Wettbewerbe und Pflichtturniere.
(2)
Jeder Manager startet ohne Team und einem zu
Beginn festgelegten Startkapital.
(3)
Es gelten die gleichen Regeln wie bei
comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
(4)
Bei Transfers untereinander muss immer mind.
Der MW gezahlt werden.
(5)
Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus,
erfolgt der Spielausschluss.
(6)
Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich
dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.
6.8
Ehrungen
(1)
Sieger-Icons werden vergeben für: Meister,
Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
(2)
Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis
ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
(3)
Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für
Meister (goldener Stern), Pokal (silberner Stern) und Europapokaltitel (
bronzefarbener Stern )
(4)
Verdiente Spieler können per 2/3-Mehrheit in
die Hall of Fame gewählt werden.
7
Prämien
7.1
Prämienbestimmungen
(1)
Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet
und vor Ligastart vorgeschlagen.
(2)
Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro
Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
(3)
Nachfolgend ab 6.2 sind die zu prüfenden Prämien
für die kommende Saison aufgeführt.
(4)
Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.
7.2
Liga
(1)
Grundprämie:
Pro Comunio-Punkt
|
30.000
|
(2)
Zusatzprämien:
1. Platz
|
3.000.000
|
2.
Platz
|
2.000.000
|
3.
Platz
|
1.000.000
|
4.-5.
Platz
|
500.000
|
6.-10.
Platz
|
200.000
|
11.-18.
Platz
|
100.000
|
7.3
Pokal
(1)
Prämien:
1. Platz
|
2.500.000
|
2. Platz
|
1.000.000
|
3. Platz
|
500.000
|
4.-5. Platz
|
300.000
|
7.4
Supercup
(1)
Prämien:
Sieger
|
500.000
|
7.5
Champions League
(1)
Prämien:
Sieger
|
6.000.000
|
Finalteilnahme
|
3.000.000
|
Aus im Halbfinale
|
1.500.000
|
Aus im Viertelfinale
|
1.000.000
|
Aus im Achtelfinale
|
750.000
|
Aus in der Gruppenphase
|
500.000
|
7.6
UECL-Cup
(1)
Prämien:
Sieger
|
3.500.000
|
Finalteilnahme
|
1.750.000
|
Aus im Halbfinale
|
1.000.000
|
Aus im Viertelfinale
|
750.000
|
Aus im Achtelfinale
|
500.000
|
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
|
250.000
|
7.7
Freundschafts-Cup
(1)
Prämien:
Sieger
|
1.500.000
|
Finalteilnahme
|
750.000
|
Aus im Halbfinale
|
400.000
|
Aus im Viertelfinale
|
250.000
|
Sieg Quali-Runden
|
50.000
|
7.8
Hab-Spiel
(1)
Prämien:
Schlechtester Torwart
|
2.000.000
|
Schlechtester Abwehrspieler
|
2.000.000
|
Schlechtester Mittelfeldspieler
|
2.000.000
|
Schlechtester Stürmer
|
2.000.000
|
(2)
Der Manager, der einen Kalendertag nach dem
34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
(3)
Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie
punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.
7.9
Tipp-Spiel – Extratipps
(1)
Prämien:
MVP nach Punkten
|
250.000
|
ILL-Liga Meister
|
250.000
|
Eigene Platzierung
|
250.000
|
BL-Torschützenkönig
|
250.000
|
CL-Sieger
|
250.000
|
WM-Sieger
|
250.000
|
(2)
Die Tipps müssen vor der Saison per Email an
den Spielleiter geschickt werden.
(3)
Die Tipps werden auf dem Blog
veröffentlicht.
7.10
Tombola
(1)
In den kommenden zwei Winterpausen wird es eine
Tombola mit insg. 18 Mio. an Prämien geben.
(2)
Die 18 Millionen werden per Zufallsprinzip
auf 18 Lose verteilt.
(3)
Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine
Prämie vermerkt ist.
(4)
Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.
7.11
Manager des Jahres
(1)
Der Manager des Jahres wird auf dem Sommermeeting
gewählt.
(2)
Der Manager des Jahres erhält eine Prämie
von 1.500.000 und das Manager-Icon in der Tabelle.
7.12
EM/WM
(1)
Prämien:
1. Platz
|
4.000.000
|
2. Platz
|
2.000.000
|
3. Platz
|
1.000.000
|
4. Platz
|
500.000
|
5. Platz
|
300.000
|
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