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IGB 14/15



1      Grundgesetz

1.1    Leitbild


(1)    Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.
(2)    Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports.
(3)    Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE.
(4)    Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel.

1.2    Grundrechte


(1)    Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
(2)    Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA.
(3)    Die Spieler eines Managers sind unantastbar.
(4)    Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(5)    Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
(6)    Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre.
(7)    Pflege und Verwaltung des Kaders sind das natürliche Recht der Manager und Ihre oberste Pflicht.
(8)    Jeder Manager hat das Recht auf eine langfristig ausgelegte Kaderplanung.
(9)    Unterschiedliche Strategien sollen gefördert werden, daher gibt es keine Kaderbegrenzung.
(10) Alle Manager haben das Recht, sich ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(11) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nicht durch Gesetze beschränkt werden.
(12) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.
(13) Saisonübergangs-Standard ist: Team behalten + 5Mios zum Saisonübergang
(14) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
.


2      Organe

2.1    Liga


(1)    Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
(2)    Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in einem Bewerbungspool gesammelt.
(3)    Auf eine zweite ILL LIGA verzichtet.
(4)    Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.
(5)    Reale Wertgegenstände sind als Zahlungsmittel ausdrücklich nicht gestattet.

2.2    Verband


(1)    Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
(2)    Für Verbandsturniere qualifizierte Manager treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.

2.3    Manager


(1)    Steigt ein Manager aus, wird er durch einen Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
(2)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
(3)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert.
(4)    Jeder Neueinsteiger erhält 20 Millionen Startkapital, ein zugelostes Team und ein Vorzugs-Draft.
(5)    Der Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.

2.4    Gremium


(1)    Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
JHDFC (Gremiumspräsident)
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(2)    Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
(3)    Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben an Stellvertreter zu delegieren.
(4)    Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung, Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
(5)    Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.
(6)    Bei Neuwahlen benennt jeder Manager zwei Kandidaten. Eine Doppelstimme für einen Kandidaten ist nicht möglich. Die zwei meistgenannten Kandidaten bilden mit dem Präsidenten das Gremium.
(7)    Der Präsident ist auf unbestimmte Zeit berufen und hat einen festen Sitz im Gremium.
(8)    Durch 2/3-Mehrheit kann alle 2 Jahre eine Neuwahl beantragt werden.
(9)    Das Gremium kann einstimmig entscheiden, dass eine fehlende/fehlerhafte Regel sofort ergänzt wird.
(10) Die darauf folgende Abstimmung erfolgt nach den geltenden Regeln.

2.5    Blackboard


(1)    Das Blackboard dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
(2)    Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen, Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
(3)    Es ist stets aktuell zu halten und für die Manager im Forum einsehbar.
(4)    Für das Aufsetzen/Prüfen der Vertragstexte sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
(5)    Im Streitfall sind die Vertragsdetails des Blackboards wirksam.

2.6    Notar


(1)    Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
(2)    Er vergleicht verdeckte Angebote für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.
(3)    Der Notar hat das Recht auf Revision des IGB.





3      Wahlen

3.1    Wahlbestimmungen


(1)    Abwesende Manager können bei Live-Wahlen eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
(2)    Jeder Manager kann maximal einen weiteren Manager durch Vollmacht vertreten.
(3)    Für feststehende Anträge bei Live-Wahlen können abwesende Manager vorab Ihre Stimmen abgeben.
(4)    Wirksam wird dies per Email mit Abstimmungswunsch an Präsident oder Notar oder alle Manager.
(5)    Alle Manager können bis zur Winterpause 15/16 Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
(6)    Regelanträge, die eine 2/3-Mehrheit erreichen, werden wirksam.
(7)    Bei Wahlbestimmungen innerhalb des Wahlturnus gilt grundsätzlich die 2/3-Mehrheit
(8)    Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite Ausnahme dar.

3.2    Wahlmodus


(1)    Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern.
(2)    Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden Managern.
(3)    Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab mind. 9 teilnehmenden Managern.
(4)    Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei 18 teilnehmenden Managern.
(5)    Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live- und Onlineabstimmungen vorab eine anonyme Abstimmung verlangen.
(6)    Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live-Abstimmungen vorab eine Verschiebung der Abstimmung verlangen. Anschließend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.

3.3    Wahlturnus


(1)    Über neue Regelanträge zu sämtlichen Gesetzesinhalten wird alle 2 Jahre abgestimmt.
(2)    Einzige Ausnahme bildet der Draft-Modus, der jährlich neu abgestimmt wird.
(3)    Dringende Regeländerungen werden mit einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.

3.4    Einspruchsrecht


(1)    Alle Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht revidiert werden.
(2)    Ein Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6 Managern.
(3)    Ein Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
(4)    Das Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
(5)    Wird dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
(6)    Um das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
(7)    Im Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion korrigiert.





4       Transfermarkt

4.1    Transferbestimmungen


(1)    Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen nicht verkauft werden.
(2)    Bei „Verklicken“ wird durch einfache Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
(3)    Die Höhe eines Transfers mit dem TM wird bekannt gegeben.
(4)    Die Höhe des zweithöchsten Gebots eines Transfers wird mit Namen bekannt gegeben.
(5)    Gebote auf dem Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
(6)    Der Computer nimmt Gebote nach einem Tag an.
(7)    Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.
(8)    Vom Computer stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
(9)    Jeder Manager darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen.
(10) Nach drei Tagen dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.

4.2    Transferperiode


(1)    Transfers unter Managern sind nur in den offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
(2)    Transaktionen mit dem TM sind während der gesamten Saison erlaubt.

4.3    Leihe


(1)    Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler verleihen und/oder entleihen.
(2)    Die Mindestleihdauer ist eine Halbserie.
(3)    Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen werden.
(4)    Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen Spielers gezahlt werden.
(5)    Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem MW entrichtet werden.
(6)    Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind auf Scheingeschäfte zu prüfen.
(7)    Zur Prüfung von Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.

4.4    Jolly


(1)    Mit Jollys können Manager außerhalb der Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
(2)    Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die Hin- und Rückrunde.
(3)    Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem maximalen MW von 1.500.000.
(4)    Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
(5)    Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
(6)    Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.

4.5    Teilhabe


(1)    Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei Manager als Teilhaber erlaubt.
(2)    Teilhabenanteile von Spielern können jederzeit für mind. 50% des aktuellen MW veräußert werden.
(3)    Dem anderen Teilhaber wird ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.
(4)    Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
(5)    Spieler aus Teilhaben dürfen bis zum 1. Spieltag beliebig oft wechseln.
(6)    Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
(7)    Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden vom Notar in neutraler Weise versteigert.





4.6    Live-Auktion


(1)    Beim Wintermeeting findet eine Live-Auktion statt.
(2)    Hierzu wird der TM am letzten Spieltag der Hinrunde bis zum Wintermeeting gesperrt.
(3)    Alle Spieler die in diesem Zeitraum in der Datenbank erscheinen, sind im Auktionspool.
(4)    Das Losverfahren entscheidet über die Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.
(5)    Manager können pro Auktion je einen eigenen Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.
(6)    Der Auktionator darf selbst nicht an der Auktion teilnehmen.

4.7    Draft


(1)    Neueinsteiger erhalten gemäß aktuell geltendem Draft-Modus das erste Draft .
(2)    Zu Beginn der Saison 15/16 erhalten 6 Manager ein Draft.
(3)    Die 3 Letztplatzierten der Saison 14/15 erhalten je ein Draft.
(4)    Der Tabellenachtzehnte erhält Draft Nr.1, der 17. Draft Nr.2, der 16. Draft Nr.3.
(5)    Zusätzlich werden 3 weitere Drafts unter den Teams auf Platz 10-15 der Abschlusstabelle 14/15 verlost.
(6)    Das Draftrecht ist bis zum 1.2.2015 gültig, eine Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
(7)    Das Draft kann ausgesprochen werden und ist dann auch bindend, sobald der Spieler in der Datenbank erscheint.
(8)    Das Draft muss im Forum bekannt gegeben werden, zusätzlich durch eine Email an alle Manager.
(9)    Der gedraftete Spieler wechselt zum aktuellen Marktwert, sobald er auf dem TM erscheint.
(10)  Deadline für die Bekanntgabe des Drafts ist 0.00h nachdem  der Spieler auf dem TM erschienen ist.






5      Finanzen

5.1    Betrug


(1)    Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter Deals gilt als Vertragsbruch.
(2)    Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden.
(3)    Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
(4)    Scheingeschäfte und versteckte Leihen sind nicht gestattet.

5.2    Kredite


(1)    Kredite unter Managern sind erlaubt.
(2)    Man darf innerhalb einer Saison maximal 20 Millionen an offenen Verbindlichkeiten haben.
(3)    Bei Überschreiten dieser 20 Millionen-Grenze, erhält der Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen.
(4)    Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten Verkäufer.

5.3    Gehälter


(1)    Es wird in der Saison 14/15 und 15/16 mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln gespielt.
(2)    Gehälterzahlungen setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.
(3)    Gehälterberechnung für eine Woche:  (Spielerzahl X mal 500 € + Teamwert X durch 1000) mal 7.

5.4    Ausschluss


(1)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand aufweist.
(2)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen hat.
(3)    Ausnahme: Befindet sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz >=14 entfällt der Ausschluss.
(4)    Falls ein Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung konsultiert.
(5)    Dieser stellt fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.





6      Wettbewerbe

6.1    UECL-Wettbewerbe


(1)    Für die UECL-Wettbewerbe qualifizieren sich folgende Manager:
Platz 1-3
Champions League
Platz 4-7 (bzw. 8 je nach UECL Auswahl)
UECL Cup
Rest
Freundschafts-Cup

6.2    Pokal


(1)    Der Pokal wird in der Saison 14/15 zunächst eine Qualifikationsrunde haben.
(2)    An dieser nehmen die Letzten 5 der Abschlusstabelle 13/14 sowie der Newbie FC Hendesse teil. ( 6er Liga; 1 Spiel, jeder gegene jeden )
(3)    Die 4 bestplatzierten qualifizieren sich für den ILL-CUP.
(4)    Die ersten 12 der Abschlusstabelle 13/14 sind automatisch für den ILL-Cup qualifiziert.
(5)    Es wird im DFB-Modus gespielt. K.O.Modus, 1 Spiel.
(6)    Es gibt keine Setzliste.
(7)    Die Paarungen werden vom Computer ausgelost.
(8)    Folgende Spieltage wurden festgelegt: Quali / 1,5,9,12,17; ILL-Cup: 18,23,26,31,34
(9)    Der Führende in der Gesamt-Endtabelle ist Pokalsieger.
(10) Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

6.3    Supercup


(1)    Der Supercup wird am 1. Spieltag der Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.
(2)    Sollten Meister und Pokalsieger identisch sein, tritt der Vizemeister gegen den Meister an.
(3)    Die Comunio-Punkte werden durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

6.4    Freundschaftspiele


(1)    Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele austragen.
(2)    Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen 50.000 und 150.000 betragen.
(3)    Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.
(4)    Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

6.5    Tippspiel


(1)    Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt.

6.6    UECL-Tippspiel


(1)    Über das UECL-Tippspiel können Manager die Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
(2)    Die Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.

6.7    EM/WM


(1)    EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga Wettbewerbe und Pflichtturniere.
(2)    Jeder Manager startet ohne Team und einem zu Beginn festgelegten Startkapital.
(3)    Es gelten die gleichen Regeln wie bei comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
(4)    Bei Transfers untereinander muss immer mind. Der MW gezahlt werden.
(5)    Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus, erfolgt der Spielausschluss.
(6)    Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.

6.8    Ehrungen


(1)    Sieger-Icons werden vergeben für: Meister, Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
(2)    Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
(3)    Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für Meister (goldener Stern), Pokal (silberner Stern) und Europapokaltitel ( bronzefarbener Stern )
(4)    Verdiente Spieler können per 2/3-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.





7      Prämien

7.1    Prämienbestimmungen


(1)    Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet und vor Ligastart vorgeschlagen.
(2)    Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
(3)    Nachfolgend ab 6.2 sind die zu prüfenden Prämien für die kommende Saison aufgeführt.
(4)    Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.

7.2    Liga


(1)    Grundprämie:
Pro Comunio-Punkt
30.000

(2)    Zusatzprämien:
1. Platz
3.000.000
2. Platz
2.000.000
3. Platz
1.000.000
4.-5. Platz
500.000
6.-10. Platz
200.000
11.-18. Platz
100.000

7.3    Pokal


(1)    Prämien:
1. Platz
2.500.000
2. Platz
1.000.000
3. Platz
500.000
4.-5. Platz
300.000

7.4    Supercup


(1)    Prämien:
Sieger
500.000

7.5    Champions League


(1)    Prämien:
Sieger
6.000.000
Finalteilnahme
3.000.000
Aus im Halbfinale
1.500.000
Aus im Viertelfinale
1.000.000
Aus im Achtelfinale
750.000
Aus in der Gruppenphase
500.000

7.6    UECL-Cup


(1)    Prämien:
Sieger
3.500.000
Finalteilnahme
1.750.000
Aus im Halbfinale
1.000.000
Aus im Viertelfinale
750.000
Aus im Achtelfinale
500.000
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
250.000



7.7    Freundschafts-Cup


(1)    Prämien:
Sieger
1.500.000
Finalteilnahme
750.000
Aus im Halbfinale
400.000
Aus im Viertelfinale
250.000
Sieg Quali-Runden
50.000

7.8    Hab-Spiel


(1)    Prämien:
Schlechtester Torwart
2.000.000
Schlechtester Abwehrspieler
2.000.000
Schlechtester Mittelfeldspieler
2.000.000
Schlechtester Stürmer
2.000.000
(2)    Der Manager, der einen Kalendertag nach dem 34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
(3)    Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.

7.9    Tipp-Spiel – Extratipps


(1)    Prämien:
MVP nach Punkten
250.000
ILL-Liga Meister
250.000
Eigene Platzierung
250.000
BL-Torschützenkönig
250.000
CL-Sieger
250.000
WM-Sieger
250.000
(2)    Die Tipps müssen vor der Saison per Email an den Spielleiter geschickt werden.
(3)    Die Tipps werden auf dem Blog veröffentlicht.

7.10  Tombola


(1)    In den kommenden zwei Winterpausen wird es eine Tombola mit insg. 18 Mio. an Prämien geben.
(2)    Die 18 Millionen werden per Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.
(3)    Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine Prämie vermerkt ist.
(4)    Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.

7.11  Manager des Jahres


(1)    Der Manager des Jahres wird auf dem Sommermeeting gewählt.
(2)    Der Manager des Jahres erhält eine Prämie von 1.500.000 und das Manager-Icon in der Tabelle.

7.12  EM/WM


(1)    Prämien:
1. Platz
4.000.000
2. Platz
2.000.000
3. Platz
1.000.000
4. Platz
500.000
5. Platz
300.000


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