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1 GRUNDGESETZ
1.1 Leitbild
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(1) Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.
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(2) Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports.
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(3) Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE.
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(4) Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel.
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(1) Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
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(2) Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA.
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(3) Die Spieler eines Managers sind unantastbar.
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(4) Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
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(5) Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
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(6) Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre.
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(7) Pflege und Verwaltung des Kaders sind das natürliche Recht der Manager und Ihre oberste Pflicht.
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(8) Jeder Manager hat das Recht auf eine langfristig ausgelegte Kaderplanung.
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(9) Unterschiedliche Strategien sollen gefördert werden, daher gibt es keine Kaderbegrenzung.
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(10) Alle Manager haben das Recht, sich ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
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(11) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nicht durch Gesetze beschränkt werden.
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(12) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.
2
2 ORGANE
2.1
2.2
2.3
2.4
2.2
2.3
2.4
Liga
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(1) Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
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(2) Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in einem Bewerbungspool gesammelt.
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(3) Auf eine zweite ILL LIGA wird verzichtet.
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(4) Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.
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(5) Reale Wertgegenstände sind als Zahlungsmittel im Spiel ausdrücklich nicht gestattet.
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(1) Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
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(2) Für Verbandsturniere qualifizierte Manager treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.
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(1) Steigt ein Manager aus, wird er durch einen Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
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(2) Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
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(3) Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert.
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(4) Jeder Neueinsteiger erhält 20 Millionen Startkapital, ein zugelostes Team und ein Vorzugs-Draft.
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(5) Der Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.
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(6) Die Änderung des Vereinsnamens kostet 1,5 Millionen
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(1) Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
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(2) Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
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(3) Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben an Stellvertreter zu delegieren.
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(4) Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung, Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
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(5) Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.
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(6) Bei Neuwahlen benennt jeder Manager zwei Kandidaten. Eine Doppelstimme für einen Kandidaten ist
nicht möglich. Die zwei meistgenannten Kandidaten bilden mit dem Präsidenten das Gremium.
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(7) Der Präsident ist auf unbestimmte Zeit berufen und hat einen festen Sitz im Gremium.
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(8) Durch 2/3-Mehrheit kann alle 2 Jahre eine Neuwahl beantragt werden.
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(9) Das Gremium kann einstimmig entscheiden, dass eine fehlende/fehlerhafte Regel sofort ergänzt wird.
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(10) Die darauf folgende Abstimmung erfolgt nach den geltenden Regeln.
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(1) Das Blackboard dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
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(2) Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen, Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
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(3) Es enthält auch sonstige Wetten, ist stets aktuell zu halten und für die Manager im Forum einsehbar.
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(4) Für das Aufsetzen/Prüfen der Vertragstexte sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
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(5) Im Streitfall sind die Vertragsdetails des Blackboards wirksam.
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(1) Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
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(2) Er vergleicht verdeckte Angebote für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.
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(3) Der Notar hat das Recht auf Revision des IGB.
JHDFC (Gremiumspräsident)
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AL HARGULDEN
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DJK DYNAMO Deine Mutter
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2.5
2.6
2.6
3
3 WAHLEN
3.1 Wahlbestimmungen
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(1) Abwesende Manager können bei Live-Wahlen eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
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(2) Jeder Manager kann maximal einen weiteren Manager durch Vollmacht vertreten.
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(3) Für feststehende Anträge bei Live-Wahlen können abwesende Manager vorab Ihre Stimmen abgeben.
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(4) Wirksam wird dies per Email mit Abstimmungswunsch an Präsident oder Notar oder alle Manager.
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(5) Alle Manager können gemäß Wahlturnus Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
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(6) Regelanträge, die eine 2/3-Mehrheit erreichen, werden wirksam.
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(7) Bei Wahlbestimmungen innerhalb des Wahlturnus gilt grundsätzlich die 2/3-Mehrheit
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(8) Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite Ausnahme dar.
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(1) Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern.
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(2) Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden Managern.
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(3) Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab mind. 9 teilnehmenden Managern.
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(4) Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei 18 teilnehmenden Managern.
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(5) Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live- und Onlineabstimmungen vorab eine
anonyme Abstimmung verlangen.
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(6) Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live-Abstimmungen vorab eine Verschiebung
der Abstimmung verlangen. Anschließend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.
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(1) Über neue Regelanträge zu sämtlichen Gesetzesinhalten wird alle 2 Jahre abgestimmt.
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(2) Einzige Ausnahme bilden der Draft- und der Pokal-Modus, welche jährlich neu abgestimmt werden.
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(3) Dringende Regeländerungen werden mit einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.
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(1) Alle Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht revidiert werden.
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(2) Ein Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6 Managern.
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(3) Ein Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
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(4) Das Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
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(5) Wird dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
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(6) Um das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
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(7) Im Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion korrigiert.
4
4 TRANSFERMARKT
4.1
Transferbestimmungen
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(1) Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen nicht verkauft werden.
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(2) Bei „Verklicken“ wird durch einfache Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
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(3) Die Höhe eines Transfers zwischen Spieler und TM ist im Forum sichtbar.
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(4) Die Höhe des höchsten und zweithöchsten Gebots zwischen Spieler und TM ist im Forum sichtbar.
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(5) Gebote auf dem Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
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(6) Der Computer nimmt Gebote nach einem Tag an.
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(7) Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.
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(8) Vom Computer stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
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(9) Jeder Manager darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen.
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(10) Nach drei Tagen dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.
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(1) Transfers unter Managern sind nur in den offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
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(2) Transaktionen mit dem TM sind während der gesamten Saison erlaubt.
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(1) Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler verleihen und/oder entleihen.
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(2) Die Mindestleihdauer ist eine Halbserie.
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(3) Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen werden.
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(4) Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen Spielers gezahlt werden.
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(5) Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem MW entrichtet werden.
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(6) Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind auf Scheingeschäfte zu prüfen.
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(7) Zur Prüfung von Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.
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(1) Mit Jollys können Manager außerhalb der Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
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(2) Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die Hin- und Rückrunde.
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(3) Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem maximalen MW von 1,5 Millionen
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(4) Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
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(5) Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
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(6) Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.
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(1) Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei Manager als Teilhaber erlaubt.
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(2) Teilhabenanteile von Spielern können jederzeit für mind. 50% des aktuellen MW veräußert werden.
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(3) Dem anderen Teilhaber wird ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.
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(4) Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
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(5) Spieler aus Teilhaben dürfen bis zum 1. Spieltag beliebig oft wechseln.
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(6) Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
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(7) Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden vom Notar in neutraler Weise versteigert.
4.2
4.3
4.4
4.5
4.3
4.4
4.5
5
4.6 Live-Auktion
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(1) Jeweils beim Sommer- und Wintermeeting findet eine spektakuläre Live-Auktion statt.
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(2) Hierzu wird der TM am jeweils letzten Spieltag der Vor- und Rückrunde bis zum Meeting gesperrt.
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(3) Alle Spieler, die in diesem Zeitraum in der Datenbank erscheinen, sind im Auktionspool.
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(4) Das Losverfahren entscheidet über die Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.
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(5) Manager können pro Auktion je einen eigenen Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.
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(6) Der Auktionator darf selbst nicht an der Auktion teilnehmen.
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(1) Neueinsteiger erhalten gemäß aktuell geltendem Draft-Modus das erste Draft.
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(2) Zu Beginn der Saison erhalten alle 18 Manager ein Draft.
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(3) Die Reihenfolge wird per Losverfahren bestimmt.
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(4) Der Preis für ein Draft wird per Koeffizient bestimmt (Marktwert x Koeffizient)
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(5) Der Koeffizient wird durch die Abschlusstabelle der Vorsaison ermittelt.
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(6) Vorjahresplatzierung / Koeffizient:
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(7) Jedes ausgesprochene Draft ist bindend, sobald der Spieler in der Datenbank erscheint.
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(8) Das Draft muss im Forum und zusätzlich durch eine Email an alle Manager bekannt gegeben werden.
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(9) Das Draft-Recht ist bis zum 01.02.2017 gültig. Eine spätere Inanspruchnahme ist nicht möglich.
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(10) Der Draft-Spieler wechselt zum aktuellen Marktwert x Koeffizient, sobald er auf dem TM erscheint.
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(11) Deadline für Bekanntgabe des Drafts ist 00.00 Uhr, nachdem der Spieler auf dem TM erschienen ist.
Platz 1-3
|
3,5
|
||||
Platz 4-6
|
2,0
|
||||
Platz 7-11
|
1,5
|
||||
Platz 12-18
|
1,0
|
6
5 FINANZEN
5.1 Betrug
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(1) Ein Deal ist dann offiziell, wenn er von allen Beteiligten schriftlich im Forum bestätigt wurde.
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(2) Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter Deals gilt als Vertragsbruch.
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(3) Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden.
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(4) Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
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(5) Scheingeschäfte und versteckte Leihen sind nicht gestattet.
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(1) Kredite unter Managern sind erlaubt. Der Mindestzins beträgt 20%.
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(2) Die Saison beginnt am 01.07. und endet am 30.06.
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(3) Man darf innerhalb einer Saison maximal 20 Millionen an offenen Verbindlichkeiten haben.
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(4) Die Spielleitung überwacht ein mögliches Überschreiten der 20 Millionen-Grenze per Excel-Datei.
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(5) Überschreitet ein Manager die 20 Millionen-Grenze durch einen Spielerkauf, erhält der überschuldete
Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen. Der Transfer wird umgehend annulliert.
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(6) Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten Verkäufer.
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(1) Es wird mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln gespielt.
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(2) Gehälterzahlungen setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.
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(3) Gehälterberechnung für eine Woche: (Spielerzahl X mal 500 € + Teamwert X durch 1000) mal 7.
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(1) Ein Ausschluss erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand aufweist.
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(2) Ein Ausschluss erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen hat.
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(3) Ausnahme: Befindet sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz >=14 entfällt der Ausschluss.
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(4) Falls ein Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung konsultiert.
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(5) Dieser stellt fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.
7
6 WETTBEWERBE
6.1
6.2
6.2
UECL-Wettbewerbe
(1) Für die UECL-Wettbewerbe qualifizieren sich folgende Manager:
Pokal
(1) Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt. UECL-Tippspiel
(1) Für die UECL-Wettbewerbe qualifizieren sich folgende Manager:
Pokal
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(1) Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
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(2) Der Pokal hat zunächst eine Qualifikationsrunde. An dieser nehmen die letzten 6 der Vorsaison teil.
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(3) Ausgerichtet wird die Qualifikation in einer Sechser-Gruppe. Jeder Manager spielt 1x gegen jeden.
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(4) Die vier Bestplatzierten dieser Gruppe qualifizieren sich für den ILL-Cup.
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(5) Die ersten 12 der Abschlusstabelle der Vorsaison sind automatisch für den ILL-Cup qualifiziert.
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(6) Der ILL-Cup Endrunde wird im DFB-Modus gespielt (K.O.-Modus, Nur 1 Begegnung ohne Rückspiel)
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(7) Es gibt keine Setzliste. Die Paarungen werden vom Computer ausgelost.
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(8) Folgende Saison-Spieltage wurden als Ill-Cup Spieltage festgelegt:
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(1) Der Supercup wird am 1. Spieltag der Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.
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(2) Sollten Meister und Pokalsieger identisch sein, tritt der Vizemeister gegen den Meister an.
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(3) Die Comunio-Punkte werden durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
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(1) Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele austragen.
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(2) Es sind sowohl Team- als auch Einzelspieler-Freundschaftsspiele nach Punkten gestattet.
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(3) Es sind sowohl Team- als auch Einzelspieler-Freundschaftsspiele nach Toren gestattet.
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(4) Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen 50.000 und 150.000 betragen.
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(5) Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.
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(6) Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
(1) Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt. UECL-Tippspiel
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(1) Über das UECL-Tippspiel können Manager die Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
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(2) Die Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.
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(1) EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga Wettbewerbe und Pflichtturniere.
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(2) Jeder Manager startet ohne Team und einem zu Beginn festgelegten Startkapital.
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(3) Es gelten die gleichen Regeln wie bei comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
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(4) Bei Transfers untereinander muss immer mindestens der MW gezahlt werden.
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(5) Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus, erfolgt der Spielausschluss.
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(6) Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.
Platz 1-3
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Champions League
|
||||
Platz 4-7 (bzw. 8 je nach UECL Auswahl)
|
UECL Cup
|
||||
Rest
|
Freundschafts-Cup
|
ILL-Cup Qualifikation
|
ILL-Cup Finalrunde
|
||||
1, 5, 9, 12, 17
|
18, 23, 26, 31, 34
|
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.4
6.5
6.6
6.7
8
6.8 Ehrungen
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(1) Sieger-Icons werden vergeben für: Meister, Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
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(2) Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
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(3) Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für Meister
/ Pokal
/ Europapokal
.
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(4) Verdiente Spieler können per 2/3-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.
8
7 PRÄMIEN
7.1
7.2
7.2
Prämienbestimmungen
(1) Grundprämie:
(2) Zusatzprämien:
Pokal
(1) Prämien:
Supercup
(1) Prämien:
Champions League
(1) Prämien:
UECL-Cup
(1) Prämien:
-
(1) Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet und vor Ligastart vorgeschlagen.
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(2) Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
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(3) Nachfolgend ab 7.2 sind die zu prüfenden Prämien für die kommende Saison aufgeführt.
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(4) Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.
(1) Grundprämie:
(2) Zusatzprämien:
Pokal
(1) Prämien:
Supercup
(1) Prämien:
Champions League
(1) Prämien:
UECL-Cup
(1) Prämien:
Pro Comunio-Punkt
|
30.000
|
1. Platz
|
3.000.000
|
||||
2. Platz
|
2.000.000
|
||||
3. Platz
|
1.000.000
|
||||
4.-5. Platz
|
500.000
|
||||
6.-10. Platz
|
200.000
|
||||
11.-18. Platz
|
100.000
|
7.3
7.4
7.5
7.6
7.4
7.5
7.6
1. Platz
|
2.500.000
|
||||
2. Platz
|
1.000.000
|
||||
Aus im Halbfinale
|
500.000
|
||||
Aus im Viertelfinale
|
250.000
|
Sieger
|
500.000
|
Sieger
|
6.000.000
|
||||
Finalteilnahme
|
3.000.000
|
||||
Aus im Halbfinale
|
1.500.000
|
||||
Aus im Viertelfinale
|
1.000.000
|
||||
Aus im Achtelfinale
|
750.000
|
||||
Aus in der Gruppenphase
|
500.000
|
Sieger
|
3.500.000
|
||||
Finalteilnahme
|
1.750.000
|
||||
Aus im Halbfinale
|
1.000.000
|
||||
Aus im Viertelfinale
|
750.000
|
||||
Aus im Achtelfinale
|
500.000
|
||||
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
|
250.000
|
9
7.7 Freundschafts-Cup
(1) Prämien:
7.8 Hab-Spiel
(1) Prämien:
7.8 Hab-Spiel
Sieger
|
1.500.000
|
||||
Finalteilnahme
|
750.000
|
||||
Aus im Halbfinale
|
400.000
|
||||
Aus im Viertelfinale
|
250.000
|
||||
Sieg Quali-Runden
|
50.000
|
Schlechtester Torwart
|
2.000.000
|
||||
Schlechtester Abwehrspieler
|
2.000.000
|
||||
Schlechtester Mittelfeldspieler
|
2.000.000
|
||||
Schlechtester Stürmer
|
2.000.000
|
7.9
-
(1) Prämien:
-
(2) Der Manager, der einen Kalendertag nach dem 34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
-
(3) Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.
-
(1) Prämien:
-
(2) Die Tipps müssen 1 Tag nach Transferdeadline per Email an den Spielleiter geschickt werden.
-
(3) Die Tipps werden auf dem Blog veröffentlicht.
MVP nach Punkten
|
250.000
|
||||
ILL-Liga Meister
|
250.000
|
||||
Eigene Platzierung
|
250.000
|
||||
BL-Torschützenkönig
|
250.000
|
||||
CL-Sieger
|
250.000
|
||||
WM-Sieger
|
250.000
|
7.10 Tombola
(1) Prämien:
-
(1) In der Winterpause gibt es eine Tombola mit insg. 18 Mio. an Prämien geben.
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(2) Die 18 Millionen werden per Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.
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(3) Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine Prämie vermerkt ist.
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(4) Die Reihenfolge des Ziehens wird nach aktuellem Tabellenstand bestimmt.
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(5) Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.
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(1) Der Manager des Jahres wird auf dem Sommermeeting gewählt.
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(2) Der Manager des Jahres erhält eine Prämie von 1.500.000 und das Manager-Icon in der Tabelle.
(1) Prämien:
1. Platz
|
4.000.000
|
||||
2. Platz
|
2.000.000
|
||||
3. Platz
|
1.000.000
|
||||
4. Platz
|
500.000
|
||||
5. Platz
|
300.000
|
10
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