Direkt zum Hauptbereich

IGB 2016 02. Auflage

1 GRUNDGESETZ
1.1 Leitbild
  1. (1)  Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.
  2. (2)  Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports.
  3. (3)  Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE.
  4. (4)  Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel.
1.2 Grundrechte
  1. (1)  Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
  2. (2)  Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA.
  3. (3)  Die Spieler eines Managers sind unantastbar.
  4. (4)  Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  5. (5)  Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
  6. (6)  Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre.
  7. (7)  Pflege und Verwaltung des Kaders sind das natürliche Recht der Manager und Ihre oberste Pflicht.
  8. (8)  Jeder Manager hat das Recht auf eine langfristig ausgelegte Kaderplanung.
  9. (9)  Unterschiedliche Strategien sollen gefördert werden, daher gibt es keine Kaderbegrenzung.
  10. (10)  Alle Manager haben das Recht, sich ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  11. (11)  Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nicht durch Gesetze beschränkt werden.
  12. (12)  Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.
(13) Saisonübergangs-Standard ist: Team behalten + 5 Millionen zum Saisonübergang. (14) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (15) Grundrechte können nur mit einstimmiger Mehrheit geändert werden
page2image25696
2
2 ORGANE
2.1
2.2
2.3
2.4
Liga
  1. (1)  Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
  2. (2)  Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in einem Bewerbungspool gesammelt.
  3. (3)  Auf eine zweite ILL LIGA wird verzichtet.
  4. (4)  Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.
  5. (5)  Reale Wertgegenstände sind als Zahlungsmittel im Spiel ausdrücklich nicht gestattet.
Verband
  1. (1)  Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
  2. (2)  Für Verbandsturniere qualifizierte Manager treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.
Manager
  1. (1)  Steigt ein Manager aus, wird er durch einen Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
  2. (2)  Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
  3. (3)  Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert.
  4. (4)  Jeder Neueinsteiger erhält 20 Millionen Startkapital, ein zugelostes Team und ein Vorzugs-Draft.
  5. (5)  Der Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.
  6. (6)  Die Änderung des Vereinsnamens kostet 1,5 Millionen
Gremium
  1. (1)  Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
  2. (2)  Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
  3. (3)  Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben an Stellvertreter zu delegieren.
  4. (4)  Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung, Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
  5. (5)  Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.
  6. (6)  Bei Neuwahlen benennt jeder Manager zwei Kandidaten. Eine Doppelstimme für einen Kandidaten ist
    nicht möglich. Die zwei meistgenannten Kandidaten bilden mit dem Präsidenten das Gremium.
  7. (7)  Der Präsident ist auf unbestimmte Zeit berufen und hat einen festen Sitz im Gremium.
  8. (8)  Durch 2/3-Mehrheit kann alle 2 Jahre eine Neuwahl beantragt werden.
  9. (9)  Das Gremium kann einstimmig entscheiden, dass eine fehlende/fehlerhafte Regel sofort ergänzt wird.
  10. (10)  Die darauf folgende Abstimmung erfolgt nach den geltenden Regeln.
Blackboard
  1. (1)  Das Blackboard dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
  2. (2)  Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen, Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
  3. (3)  Es enthält auch sonstige Wetten, ist stets aktuell zu halten und für die Manager im Forum einsehbar.
  4. (4)  Für das Aufsetzen/Prüfen der Vertragstexte sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
  5. (5)  Im Streitfall sind die Vertragsdetails des Blackboards wirksam.
Notar
  1. (1)  Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
  2. (2)  Er vergleicht verdeckte Angebote für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.
  3. (3)  Der Notar hat das Recht auf Revision des IGB.
page3image43136
JHDFC (Gremiumspräsident)
page3image44176 page3image44624 page3image45048
AL HARGULDEN
page3image46264 page3image46424 page3image46960
DJK DYNAMO Deine Mutter
page3image48520
2.5
2.6
page3image57240
3
3 WAHLEN
3.1 Wahlbestimmungen
  1. (1)  Abwesende Manager können bei Live-Wahlen eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
  2. (2)  Jeder Manager kann maximal einen weiteren Manager durch Vollmacht vertreten.
  3. (3)  Für feststehende Anträge bei Live-Wahlen können abwesende Manager vorab Ihre Stimmen abgeben.
  4. (4)  Wirksam wird dies per Email mit Abstimmungswunsch an Präsident oder Notar oder alle Manager.
  5. (5)  Alle Manager können gemäß Wahlturnus Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
  6. (6)  Regelanträge, die eine 2/3-Mehrheit erreichen, werden wirksam.
  7. (7)  Bei Wahlbestimmungen innerhalb des Wahlturnus gilt grundsätzlich die 2/3-Mehrheit
  8. (8)  Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite Ausnahme dar.
3.2 Wahlmodus
  1. (1)  Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern.
  2. (2)  Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden Managern.
  3. (3)  Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab mind. 9 teilnehmenden Managern.
  4. (4)  Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei 18 teilnehmenden Managern.
  5. (5)  Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live- und Onlineabstimmungen vorab eine
    anonyme Abstimmung verlangen.
  6. (6)  Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live-Abstimmungen vorab eine Verschiebung
    der Abstimmung verlangen. Anschließend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.
3.3 Wahlturnus
  1. (1)  Über neue Regelanträge zu sämtlichen Gesetzesinhalten wird alle 2 Jahre abgestimmt.
  2. (2)  Einzige Ausnahme bilden der Draft- und der Pokal-Modus, welche jährlich neu abgestimmt werden.
  3. (3)  Dringende Regeländerungen werden mit einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.
3.4 Einspruchsrecht
  1. (1)  Alle Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht revidiert werden.
  2. (2)  Ein Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6 Managern.
  3. (3)  Ein Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
  4. (4)  Das Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
  5. (5)  Wird dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
  6. (6)  Um das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.
  7. (7)  Im Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion korrigiert.
page4image36248
4
4 TRANSFERMARKT
4.1
Transferbestimmungen
  1. (1)  Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen nicht verkauft werden.
  2. (2)  Bei „Verklicken“ wird durch einfache Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
  3. (3)  Die Höhe eines Transfers zwischen Spieler und TM ist im Forum sichtbar.
  4. (4)  Die Höhe des höchsten und zweithöchsten Gebots zwischen Spieler und TM ist im Forum sichtbar.
  5. (5)  Gebote auf dem Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
  6. (6)  Der Computer nimmt Gebote nach einem Tag an.
  7. (7)  Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.
  8. (8)  Vom Computer stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
  9. (9)  Jeder Manager darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen.
  10. (10)  Nach drei Tagen dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.
Transferperiode
  1. (1)  Transfers unter Managern sind nur in den offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
  2. (2)  Transaktionen mit dem TM sind während der gesamten Saison erlaubt.
Leihe
  1. (1)  Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler verleihen und/oder entleihen.
  2. (2)  Die Mindestleihdauer ist eine Halbserie.
  3. (3)  Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen werden.
  4. (4)  Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen Spielers gezahlt werden.
  5. (5)  Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem MW entrichtet werden.
  6. (6)  Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind auf Scheingeschäfte zu prüfen.
  7. (7)  Zur Prüfung von Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.
Jolly
  1. (1)  Mit Jollys können Manager außerhalb der Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
  2. (2)  Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die Hin- und Rückrunde.
  3. (3)  Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem maximalen MW von 1,5 Millionen
  4. (4)  Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
  5. (5)  Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
  6. (6)  Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.
Teilhabe
  1. (1)  Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei Manager als Teilhaber erlaubt.
  2. (2)  Teilhabenanteile von Spielern können jederzeit für mind. 50% des aktuellen MW veräußert werden.
  3. (3)  Dem anderen Teilhaber wird ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.
  4. (4)  Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
  5. (5)  Spieler aus Teilhaben dürfen bis zum 1. Spieltag beliebig oft wechseln.
  6. (6)  Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
  7. (7)  Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden vom Notar in neutraler Weise versteigert.
4.2
4.3
4.4
4.5
page5image45456
5
4.6 Live-Auktion
  1. (1)  Jeweils beim Sommer- und Wintermeeting findet eine spektakuläre Live-Auktion statt.
  2. (2)  Hierzu wird der TM am jeweils letzten Spieltag der Vor- und Rückrunde bis zum Meeting gesperrt.
  3. (3)  Alle Spieler, die in diesem Zeitraum in der Datenbank erscheinen, sind im Auktionspool.
  4. (4)  Das Losverfahren entscheidet über die Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.
  5. (5)  Manager können pro Auktion je einen eigenen Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.
  6. (6)  Der Auktionator darf selbst nicht an der Auktion teilnehmen.
4.7 Draft
  1. (1)  Neueinsteiger erhalten gemäß aktuell geltendem Draft-Modus das erste Draft.
  2. (2)  Zu Beginn der Saison erhalten alle 18 Manager ein Draft.
  3. (3)  Die Reihenfolge wird per Losverfahren bestimmt.
  4. (4)  Der Preis für ein Draft wird per Koeffizient bestimmt (Marktwert x Koeffizient)
  5. (5)  Der Koeffizient wird durch die Abschlusstabelle der Vorsaison ermittelt.
  6. (6)  Vorjahresplatzierung / Koeffizient:
  7. (7)  Jedes ausgesprochene Draft ist bindend, sobald der Spieler in der Datenbank erscheint.
  8. (8)  Das Draft muss im Forum und zusätzlich durch eine Email an alle Manager bekannt gegeben werden.
  9. (9)  Das Draft-Recht ist bis zum 01.02.2017 gültig. Eine spätere Inanspruchnahme ist nicht möglich.
  10. (10)  Der Draft-Spieler wechselt zum aktuellen Marktwert x Koeffizient, sobald er auf dem TM erscheint.
  11. (11)  Deadline für Bekanntgabe des Drafts ist 00.00 Uhr, nachdem der Spieler auf dem TM erschienen ist.
page6image20736
Platz 1-3
page6image21952 page6image22384
3,5
page6image23824
page6image24592
Platz 4-6
page6image25808 page6image26240
2,0
page6image27256 page6image27416
page6image28184
Platz 7-11
page6image29400 page6image29832
1,5
page6image30848 page6image31008
page6image32208
Platz 12-18
page6image33424 page6image34120
1,0
page6image35136 page6image35296 page6image35456
page6image37648
6
5 FINANZEN
5.1 Betrug
  1. (1)  Ein Deal ist dann offiziell, wenn er von allen Beteiligten schriftlich im Forum bestätigt wurde.
  2. (2)  Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter Deals gilt als Vertragsbruch.
  3. (3)  Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden.
  4. (4)  Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
  5. (5)  Scheingeschäfte und versteckte Leihen sind nicht gestattet.
5.2 Kredite
  1. (1)  Kredite unter Managern sind erlaubt. Der Mindestzins beträgt 20%.
  2. (2)  Die Saison beginnt am 01.07. und endet am 30.06.
  3. (3)  Man darf innerhalb einer Saison maximal 20 Millionen an offenen Verbindlichkeiten haben.
  4. (4)  Die Spielleitung überwacht ein mögliches Überschreiten der 20 Millionen-Grenze per Excel-Datei.
  5. (5)  Überschreitet ein Manager die 20 Millionen-Grenze durch einen Spielerkauf, erhält der überschuldete
    Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen. Der Transfer wird umgehend annulliert.
  6. (6)  Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten Verkäufer.
5.3 Gehälter
  1. (1)  Es wird mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln gespielt.
  2. (2)  Gehälterzahlungen setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.
  3. (3)  Gehälterberechnung für eine Woche: (Spielerzahl X mal 500 € + Teamwert X durch 1000) mal 7.
5.4 Ausschluss
  1. (1)  Ein Ausschluss erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand aufweist.
  2. (2)  Ein Ausschluss erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen hat.
  3. (3)  Ausnahme: Befindet sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz >=14 entfällt der Ausschluss.
  4. (4)  Falls ein Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung konsultiert.
  5. (5)  Dieser stellt fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.
page7image32632
7
6 WETTBEWERBE
6.1
6.2
UECL-Wettbewerbe
(1) Für die UECL-Wettbewerbe qualifizieren sich folgende Manager:
Pokal
  1. (1)  Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
  2. (2)  Der Pokal hat zunächst eine Qualifikationsrunde. An dieser nehmen die letzten 6 der Vorsaison teil.
  3. (3)  Ausgerichtet wird die Qualifikation in einer Sechser-Gruppe. Jeder Manager spielt 1x gegen jeden.
  4. (4)  Die vier Bestplatzierten dieser Gruppe qualifizieren sich für den ILL-Cup.
  5. (5)  Die ersten 12 der Abschlusstabelle der Vorsaison sind automatisch für den ILL-Cup qualifiziert.
  6. (6)  Der ILL-Cup Endrunde wird im DFB-Modus gespielt (K.O.-Modus, Nur 1 Begegnung ohne Rückspiel)
  7. (7)  Es gibt keine Setzliste. Die Paarungen werden vom Computer ausgelost.
  8. (8)  Folgende Saison-Spieltage wurden als Ill-Cup Spieltage festgelegt:
Supercup
  1. (1)  Der Supercup wird am 1. Spieltag der Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.
  2. (2)  Sollten Meister und Pokalsieger identisch sein, tritt der Vizemeister gegen den Meister an.
  3. (3)  Die Comunio-Punkte werden durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
Freundschaftspiele
  1. (1)  Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele austragen.
  2. (2)  Es sind sowohl Team- als auch Einzelspieler-Freundschaftsspiele nach Punkten gestattet.
  3. (3)  Es sind sowohl Team- als auch Einzelspieler-Freundschaftsspiele nach Toren gestattet.
  4. (4)  Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen 50.000 und 150.000 betragen.
  5. (5)  Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.
  6. (6)  Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
Tippspiel
(1) Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt. UECL-Tippspiel
  1. (1)  Über das UECL-Tippspiel können Manager die Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
  2. (2)  Die Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.
EM/WM
  1. (1)  EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga Wettbewerbe und Pflichtturniere.
  2. (2)  Jeder Manager startet ohne Team und einem zu Beginn festgelegten Startkapital.
  3. (3)  Es gelten die gleichen Regeln wie bei comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
  4. (4)  Bei Transfers untereinander muss immer mindestens der MW gezahlt werden.
  5. (5)  Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus, erfolgt der Spielausschluss.
  6. (6)  Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.
page8image29824
Platz 1-3
page8image31208 page8image31800
Champions League
page8image32864 page8image33288 page8image33608
Platz 4-7 (bzw. 8 je nach UECL Auswahl)
UECL Cup
page8image36840
Rest
page8image38448 page8image39040
Freundschafts-Cup
page8image40064 page8image40224
page8image45648
ILL-Cup Qualifikation
page8image46848 page8image47464
ILL-Cup Finalrunde
page8image48688 page8image49112 page8image49432
1, 5, 9, 12, 17
page8image51976
18, 23, 26, 31, 34
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
page8image70888
8
6.8 Ehrungen
  1. (1)  Sieger-Icons werden vergeben für: Meister, Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
  2. (2)  Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
  3. (3)  Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für Meister page9image6632/ Pokal page9image6904/ Europapokal page9image7176.
  4. (4)  Verdiente Spieler können per 2/3-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.
page9image8104
8
7 PRÄMIEN
7.1
7.2
Prämienbestimmungen
  1. (1)  Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet und vor Ligastart vorgeschlagen.
  2. (2)  Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
  3. (3)  Nachfolgend ab 7.2 sind die zu prüfenden Prämien für die kommende Saison aufgeführt.
  4. (4)  Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.
Liga
(1) Grundprämie:
(2) Zusatzprämien:
Pokal
(1) Prämien:
Supercup
(1) Prämien:
Champions League
(1) Prämien:
UECL-Cup
(1) Prämien:
page10image19432
Pro Comunio-Punkt
page10image20488 page10image20648 page10image20808 page10image21344
30.000
page10image22784
page10image25224
1. Platz
page10image26448 page10image26608 page10image26928 page10image27200
3.000.000
page10image28648
2. Platz
2.000.000
page10image31920
3. Platz
page10image33144 page10image33304 page10image33624 page10image33896
1.000.000
page10image35080
4.-5. Platz
500.000
page10image38352
6.-10. Platz
page10image39736 page10image40328
200.000
page10image41512 page10image41832
page10image42280
11.-18. Platz
page10image43760 page10image44352
100.000
page10image45368 page10image45688
7.3
7.4
7.5
7.6
page10image52424
1. Platz
page10image53808 page10image54400
2.500.000
page10image55424 page10image55848 page10image56168
2. Platz
1.000.000
page10image59120
Aus im Halbfinale
page10image60544 page10image61136
500.000
page10image62160 page10image62320 page10image62640
page10image63088
Aus im Viertelfinale
page10image64608 page10image65200
250.000
page10image66216 page10image66536
page10image72368
Sieger
page10image73544 page10image74240
500.000
page10image75256 page10image75680
page10image81272
Sieger
page10image82616 page10image83208
6.000.000
page10image84232 page10image84656
Finalteilnahme
3.000.000
page10image87888
Aus im Halbfinale
page10image89312 page10image89904
1.500.000
page10image90928 page10image91088
Aus im Viertelfinale
1.000.000
page10image94400
Aus im Achtelfinale
page10image95824 page10image96416
750.000
page10image97440 page10image97600
page10image98368
Aus in der Gruppenphase
page10image99928 page10image100520
500.000
page10image101536 page10image101856
page10image107440
Sieger
page10image108784 page10image109376
3.500.000
page10image110824 page10image111144
Finalteilnahme
1.750.000
page10image114056
Aus im Halbfinale
page10image115480 page10image116072
1.000.000
page10image117256
Aus im Viertelfinale
750.000
page10image120560
Aus im Achtelfinale
page10image121816 page10image122248
500.000
page10image123424
page10image124200
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
page10image125928 page10image126520
250.000
page10image127704
page10image129408
9

7.7 Freundschafts-Cup
(1) Prämien:
7.8 Hab-Spiel
page11image6384
Sieger
page11image7888 page11image8320
1.500.000
page11image9928
Finalteilnahme
750.000
page11image13000
Aus im Halbfinale
page11image14424 page11image15016
400.000
page11image16200
Aus im Viertelfinale
250.000
page11image19936
Sieg Quali-Runden
page11image20992 page11image21152 page11image21312 page11image21848
50.000
page11image23024
page11image28584
Schlechtester Torwart
page11image29808 page11image29968 page11image30560
2.000.000
page11image32008
page11image32768
Schlechtester Abwehrspieler
page11image33976 page11image34248
2.000.000
page11image35416
page11image36024
Schlechtester Mittelfeldspieler
page11image37080 page11image37400 page11image37672
2.000.000
page11image39008
page11image40048
Schlechtester Stürmer
page11image41104 page11image41264 page11image41424 page11image41960
2.000.000
page11image43136
page11image46072
7.9
  1. (1)  Prämien:
  2. (2)  Der Manager, der einen Kalendertag nach dem 34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
  3. (3)  Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.
Tipp-Spiel – Extratipps
  1. (1)  Prämien:
  2. (2)  Die Tipps müssen 1 Tag nach Transferdeadline per Email an den Spielleiter geschickt werden.
  3. (3)  Die Tipps werden auf dem Blog veröffentlicht.
page11image54304
MVP nach Punkten
page11image55568 page11image55728 page11image56048 page11image56320
250.000
page11image57768
ILL-Liga Meister
250.000
page11image61040
Eigene Platzierung
page11image62264 page11image62424 page11image62744 page11image63016
250.000
page11image64200
BL-Torschützenkönig
250.000
page11image67424
CL-Sieger
page11image68440 page11image68600 page11image69032
250.000
page11image70208
page11image71408
WM-Sieger
page11image72424 page11image72584 page11image72744 page11image73280
250.000
page11image74456
7.10 Tombola
  1. (1)  In der Winterpause gibt es eine Tombola mit insg. 18 Mio. an Prämien geben.
  2. (2)  Die 18 Millionen werden per Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.
  3. (3)  Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine Prämie vermerkt ist.
  4. (4)  Die Reihenfolge des Ziehens wird nach aktuellem Tabellenstand bestimmt.
  5. (5)  Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.
7.11 Manager des Jahres
  1. (1)  Der Manager des Jahres wird auf dem Sommermeeting gewählt.
  2. (2)  Der Manager des Jahres erhält eine Prämie von 1.500.000 und das Manager-Icon in der Tabelle.
7.12 EM/WM
(1) Prämien:
page11image92792
1. Platz
page11image94176 page11image94768
4.000.000
page11image95792 page11image96216
2. Platz
2.000.000
page11image99488
3. Platz
page11image100872 page11image101464
1.000.000
page11image102648
4. Platz
500.000
page11image106344
5. Platz
page11image107560 page11image108256
300.000
page11image109432
page11image110824
10 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

IGB 2020

  1           GRUNDGESETZ 1.1      Leitbild   (1)      Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit. (2)      Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports. (3)      Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE. (4)      Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel. 1.2      Grundrechte   (1)      Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich. (2)      Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA. (3)      Die Spieler eines Managers sind unantastbar. (4)      Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (5)      Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. (6)      Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre. (7)      Pflege und Verwaltung des Kaders sin