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IGB 2020

 Gesetzbuch Cover 2016.jpg


1         GRUNDGESETZ

1.1    Leitbild

 

(1)    Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.

(2)    Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports.

(3)    Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE.

(4)    Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel.

1.2    Grundrechte

 

(1)    Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich.

(2)    Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA.

(3)    Die Spieler eines Managers sind unantastbar.

(4)    Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(5)    Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.

(6)    Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre.

(7)    Pflege und Verwaltung des Kaders sind das natürliche Recht der Manager und Ihre oberste Pflicht.

(8)    Jeder Manager hat das Recht auf eine langfristig ausgelegte Kaderplanung.

(9)    Unterschiedliche Strategien sollen gefördert werden, daher gibt es keine Kaderbegrenzung.

(10) Alle Manager haben das Recht, sich ohne Anmeldung friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(11) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nicht durch Gesetze beschränkt werden.

(12) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.

(13) Saisonübergangs-Standard ist: Team behalten + 5 Mio. zum Saisonübergang.

(14) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(15) Grundrechte können nur mit einstimmiger Mehrheit geändert werden.

 

 

 

 


2         ORGANE

2.1    Liga

 

(1)    Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.

(2)    Anwärter auf einen Ligabeitritt werden in einem Bewerbungspool gesammelt.

(3)    Auf eine zweite ILL LIGA wird verzichtet.

(4)    Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.

(5)    Reale Wertgegenstände sind als Zahlungsmittel im Spiel ausdrücklich nicht gestattet.

2.2    Verband

 

(1)    Die ILL LIGA ist seit 2017/2018 Mitglied im IFCL-Verband (vorher UECL, CEFA- und DBCV-Verband).

(2)    Für Verbandsturniere qualifizierte Manager treten in den entsprechenden IFCL-Wettbewerben an.

2.3    Manager

 

(1)    Steigt ein Manager aus, wird er durch einen Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.

(2)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.

(3)    Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile des Aussteigers versteigert.

(4)    Jeder Neueinsteiger erhält 20 Mio. Startkapital, ein zugelostes Team und ein Vorzugs-Draft.

(5)    Der Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.

2.4    Gremium

 

(1)    Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:

JHDFC (Gremiumspräsident)

AL HARGULDEN

DJK DYNAMO Deine Mutter

 

(2)    Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.

(3)    Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben an Stellvertreter zu delegieren.

(4)    Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung, Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).

(5)    Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.

(6)    Bei Neuwahlen benennt jeder Manager zwei Kandidaten. Eine Doppelstimme für einen Kandidaten ist nicht möglich. Die zwei meistgenannten Kandidaten bilden mit dem Präsidenten das Gremium.

(7)    Der Präsident ist auf unbestimmte Zeit berufen und hat einen festen Sitz im Gremium.

(8)    Durch 2/3-Mehrheit kann alle 2 Jahre eine Neuwahl beantragt werden.

(9)    Das Gremium kann einstimmig entscheiden, dass eine fehlende/fehlerhafte Regel sofort ergänzt wird.

(10) Die darauf folgende Abstimmung erfolgt nach den geltenden Regeln.

(11) Falls der Comunio-Server bei Aufstellungsdeadline nicht erreichbar ist, kann man seine Aufstellung per Email/SMS/Whatsapp o.ä. an ein Gremiumsmitglied schicken.

(12) Diese Aufstellung ist dann verbindlich.

2.5    Blackboard

 

(1)    Das Blackboard dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.

(2)    Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen, Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.

(3)    Es enthält auch sonstige Wetten, ist stets aktuell zu halten und für die Manager im Forum einsehbar.

(4)    Für das Aufsetzen/Prüfen der Vertragstexte sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.

(5)    Im Streitfall sind die Vertragsdetails des Blackboards wirksam.

2.6    Notar

 

(1)    Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.

(2)    Er vergleicht verdeckte Angebote für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.

(3)    Der Notar hat das Recht auf Revision des IGB.

 


3        WAHLEN

3.1    Wahlbestimmungen

 

(1)    Abwesende Manager können bei Live-Wahlen eine Vollmacht auf andere Manager übertragen. 

(2)    Jeder Manager kann max. einen weiteren Manager durch Vollmacht vertreten.

(3)    Für feststehende Anträge bei Live-Wahlen können abwesende Manager vorab Ihre Stimmen abgeben.

(4)    Wirksam wird dies per Email mit Abstimmungswunsch an Präsident oder Notar oder alle Manager.

(5)    Alle Manager können gemäß Wahlturnus Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.

(6)    Regelanträge, die eine 2/3-Mehrheit erreichen, werden wirksam.

(7)    Bei Wahlbestimmungen innerhalb des Wahlturnus gilt grundsätzlich die 2/3-Mehrheit

(8)    Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite Ausnahme dar.

(9)    In Meetings beschlossene IGB Änderungen werden zeitnah ausformuliert und zur Prüfung in Form eines Protokolls an alle Manager gesendet

3.2    Wahlmodus

 

(1)    Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern.

(2)    Wahlen durch 2/3-Mehrheit gelten bei Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden Managern.

(3)    Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab mind. 9 teilnehmenden Managern.

(4)    Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei 18 teilnehmenden Managern.

(5)    Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live- und Onlineabstimmungen vorab eine anonyme Abstimmung verlangen.

(6)    Der Präsident oder eine Petition können bei gewissen Live-Abstimmungen vorab eine Verschiebung der Abstimmung verlangen. Anschließend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.

3.3    Wahlturnus

 

(1)    Über neue Regelanträge zu sämtlichen Gesetzesinhalten wird alle 2 Jahre abgestimmt.

(2)    Einzige Ausnahme bilden der Draft- und der Pokal-Modus, welche jährlich neu abgestimmt werden.

(3)    Dringende Regeländerungen werden außerhalb des Turnus beschlossen. 

3.4    Einspruchsrecht

 

(1)    Alle Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht revidiert werden.

(2)    Ein Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6 Managern.

(3)    Ein Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.

(4)    Das Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.

(5)    Wird dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.

(6)    Um das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine 2/3-Mehrheit notwendig.

(7)    Im Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion korrigiert.

 

 

 


4          TRANSFERMARKT

4.1    Transferbestimmungen

 

(1)    Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen nicht verkauft werden.

(2)    Bei „Verklicken“ wird durch einfache Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.

(3)    Spieler, die ein Manager versehentlich verkauft hat, verliert er endgültig.

(4)    Die Höhe eines Transfers zwischen Spieler und TM ist im Forum sichtbar.

(5)    Die Höhe des höchsten und zweithöchsten Gebots zwischen Spieler und TM ist im Forum sichtbar.

(6)    Gebote auf dem Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.

(7)    Der Computer nimmt Gebote nach einem Tag an.

(8)    Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.

(9)    Sofern möglich werden alle Deals ohne „Spieler- und Geldverschiebungen“ durchgeführt, um den Disporahmen nicht umgehen zu können.

(10) Vom Computer stehen max. 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.

(11) Jeder Manager darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen.

(12) Nach drei Tagen dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.

4.2    Transferperiode

 

(1)    Transfers unter Managern sind nur in den offiziellen DFB Transferperioden gestattet.

(2)    Deadline für Transfers unter Managern ist 23.59 Uhr anstatt 18:00 Uhr wie vom DFB vorgegeben.

(3)    Bei Spielerkäufen vom geschlossenem TM wird der Transfer annulliert. Zusätzliche Strafe: 1 Mio.

(4)    Transfers unter Managern sind auf Meetings immer erlaubt, sofern alle 18 Manager anwesend sind.

(5)    Nach Saisonende sind Käufe vom Computer bis zur Meeting Auktion untersagt. Erst nach der Auktion dürfen wieder Spieler vom Computer gekauft werden.

(6)    Transaktionen mit dem TM sind während der gesamten Saison erlaubt.

4.3    Leihe

 

(1)    Ein Manager darf gleichzeitig max. insgesamt 5 Spieler verleihen und/oder entleihen.

(2)    Die Mindestleihdauer ist eine Halbserie.

(3)    Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen werden.

(4)    Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen Spielers gezahlt werden.

(5)    Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem MW entrichtet werden.

(6)    Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind auf Scheingeschäfte zu prüfen.

(7)    Zur Prüfung von Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.

4.4    Jolly

 

(1)    Mit Jollys können Manager außerhalb der Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.

(2)    Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die Hin- und Rückrunde.

(3)    Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem max. MW von 1,5 Mio.

(4)    Ein Manager darf gleichzeitig max. insgesamt 3 Jollys vergeben.

(5)    Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.

(6)    Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.

4.5    Teilhabe

 

(1)    Teilhaben-Anteile müssen immer bei 50% liegen.

(2)    Teilhabenspieler dürfen allerdings auch an Dritte verliehen werden.

(3)    Teilhabenanteile von Spielern können jederzeit für mind. 50% des aktuellen MW veräußert werden.

(4)    Dem anderen Teilhaber wird ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.

(5)    Das Vorkaufsrecht gilt solange, bis der Spieler wechselt.

(6)    Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.

(7)    Spieler aus Teilhaben dürfen bis zum 1. Spieltag beliebig oft wechseln.

(8)    Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.

(9)    Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden vom Notar in neutraler Weise versteigert.

(10) Ab der Saison 20/21 darf jeder Manager max. 3 Spieler Teilhaben besitzen. Es besteht Bestandsschutz für bereits existente Teilhaben. Übersicht siehe Blackboard.

4.6    Live-Auktion

 

(1)    Jeweils beim Sommer- und Wintermeeting findet eine spektakuläre Live-Auktion statt.

(2)    Hierzu wird der TM am jeweils letzten Spieltag der Vor- und Rückrunde bis zum Meeting gesperrt.

(3)    Alle Spieler, die in diesem Zeitraum in der Datenbank erscheinen, sind im Auktionspool.

(4)    Das Losverfahren entscheidet über die Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.

(5)    Manager können pro Auktion je einen eigenen Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.

(6)    Der Auktionator darf selbst nicht an der Auktion teilnehmen.

4.7    Draft

 

(1)    Neueinsteiger erhalten gemäß aktuell geltendem Draft-Modus das erste Draft.

(2)    Zu Beginn der Saison erhalten alle 18 Manager ein Draft.

(3)    Die Reihenfolge wird per Losverfahren bestimmt.

(4)    Der Preis für ein Draft wird per Koeffizient bestimmt (Marktwert x Koeffizient).

(5)    Der Koeffizient wird durch die Abschlusstabelle der Vorsaison ermittelt.

(6)    Vorjahresplatzierung / Koeffizient:

Platz 1-3

3,5

Platz 4-6

2,0

Platz 7-11

1,5

Platz 12-18

1,0

 

(7)    Ein Spieler kann gedraftet werden wenn er auf dem tagesaktuellen TM sichtbar angeboten wird.

(8)    Das Draft wird im Forum und durch Email an alle Manager bekannt gegeben und ist bindend.

(9)    Die Bekanntgabe des Drafts ist bis inkl. 20.00 Uhr des betreffenden Tags möglich.

(10) Das Draft-Recht ist bis inkl. erstem Kalendertag nach Ende des Wintertransferfensters gültig.

(11) Im Gegensatz zu gedrafteten Spielern darf das Draft an sich nicht verkauft oder getauscht werden.

(12) Spieler, die in den Phasen zwischen Transfersperre in Sommer- und Winterpause und Sommer- bzw. Winter-Auktion auf dem TM erscheinen, dürfen nur gedraftet werden.

(13) In den Phasen zwischen Transfersperre und Auktion erscheinen 10 Spieler vom Computer pro Tag auf dem TM.

 


5        FINANZEN

5.1    Betrug

 

(1)    Ein Deal ist dann offiziell, wenn er von allen Beteiligten schriftlich im Forum bestätigt wurde.

(2)    Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter Deals gilt als Vertragsbruch.

(3)    Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden.

(4)    Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.

(5)    Scheingeschäfte und versteckte Leihen sind nicht gestattet.

(6)    Bei Nachweis von Scheingeschäften, werden Strafen bis 5 Mio. pro involviertem Manager verhängt.

5.2    Kredite

 

(1)    Kredite unter Managern sind erlaubt. Der Mindestzins beträgt 20%.

(2)    Man darf für Spielerkäufe max. 30 Mio. an offenen Verbindlichkeiten haben.

(3)    Hierbei werden Einnahmen für  Spielerverkäufe nicht verrechnet.

(4)    Jeder Manager darf max. 10 Mio. an Krediten vergeben. Zinsen nicht berücksichtigt.

(5)    Jeder Manager darf max. 5 Mio. an Krediten erhalten. Zinsen nicht berücksichtigt.

(6)    Die Spielleitung überwacht ein Überschreiten der 30 Mio.-Grenze für Spielerkäufe per Excel-Datei.

(7)    Überschreitet ein Manager die 30 Mio.-Grenze für Spielerkäufe durch einen Spielerkauf, erhält der überschuldete Manager eine Strafe in Höhe von 2 Mio. Der Transfer wird umgehend annulliert.

(8)    Diese 2 Mio. gehen an den geschädigten Verkäufer.

5.3    Gehälter

 

(1)    Es wird mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln gespielt.

(2)    Gehälterzahlungen setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.

(3)    Gehälterberechnung für eine Woche:  (Spielerzahl X mal 500 € + Teamwert X durch 1000) mal 7.

(4)    Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Gehälterabbuchung auftreten, wird eine mögliche Gehälterkorrektur immer am ersten Werktag der folgenden Woche durchgeführt.

5.4    Ausschluss

 

(1)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand aufweist.

(2)    Ein Ausschluss erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Mio. hat.

(3)    Ausnahme: Befindet sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz >=14 entfällt der Ausschluss.

(4)    Falls ein Manager unter die 10 Mio.-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung konsultiert.

(5)    Dieser stellt fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Mio.-Marke zu kommen.

 


6        WETTBEWERBE

6.1    IFCL-Wettbewerbe

 

(1)    Die Startplätze Für die IFCL-Wettbewerbe werden durch die 5-Jahreswertung bestimmt.

(2)    Es gibt Wettbewerbe, wie z.B. CL, EL, Weltpokal, IFCL Supercup, IFCL-Pokal, Kicktipp, Einzelwertung und Teamwertung.

(3)    Weitere Infos unter: https://ifcl-verband.hpage.com/willkommen.html

6.2    Pokal

 

(1)    Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

(2)    Der Pokal hat zunächst eine Qualifikationsrunde. An dieser nehmen die letzten 6 der Vorsaison teil.

(3)    Ausgerichtet wird die Qualifikation in einer Sechser-Gruppe. Jeder Manager spielt 1x gegen jeden.

(4)    Die vier Bestplatzierten dieser Gruppe qualifizieren sich für den ILL-Cup.

(5)    Die ersten 12 der Abschlusstabelle der Vorsaison sind automatisch für den ILL-Cup qualifiziert.

(6)    Der ILL-Cup Endrunde wird im DFB-Modus gespielt (K.O.-Modus, Nur 1 Begegnung ohne Rückspiel)

(7)    Es gibt keine Setzliste. Die Paarungen werden vom Computer ausgelost.

(8)    Folgende Saison-Spieltage wurden als Ill-Cup Spieltage festgelegt:

ILL-Cup Qualifikation

ILL-Cup Finalrunde

1, 5, 9, 12, 17

20,25,29,34

6.3    Liga-Pokal

 

(1)    In 34 Spieltagen tritt jeder Manager zu einem Spiel gegen einen anderen Manager an.

(2)    Die Spieltage werden nach Zufallsprinzip im Losverfahren bestimmt.

(3)    Es finden wie in der Bundesliga Hin- und Rückspiele statt.

(4)    Die Comunio Punkte werden durch 10 dividiert.

(5)    Ein Sieg bringt 3 Punkte. Ein Unentschieden 1 Punkt. Eine Niederlage 0 Punkte.

(6)    Gewinner ist der Manager, der nach 34 Spieltagen die meisten Punkte hat.

6.4    Supercup

 

(1)    Der Supercup wird am 1. Spieltag der Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.

(2)    Sollten Meister und Pokalsieger identisch sein, tritt der Vizemeister gegen den Meister an.

(3)    Die Comunio-Punkte werden durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

(4)    Bei Unentschieden entscheiden die tatsächlichen Punkte.

(5)    Sollte es immernoch keinen Sieger geben, entscheidet die Anzahl der Tore.

6.5    Freundschaftspiele

 

(1)    Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele austragen.

(2)    Es sind sowohl Team- als auch Einzelspieler-Freundschaftsspiele nach Punkten gestattet.

(3)    Es sind sowohl Team- als auch Einzelspieler-Freundschaftsspiele nach Toren gestattet.

(4)    Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen 50.000 und 150.000 betragen.

(5)    Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.

(6)    Die Comunio-Punkte werden nicht durch 10 dividiert und kaufmännisch gerundet.

 


6.6    Tippspiel

 

(1)    Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt.

6.7    IFCL-Tippspiel

 

(1)    Über das IFCL-Tippspiel können Manager die Teilnahme an IFCL-Wettbewerben gewinnen.

(2)    Die Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.

6.8    EM/WM

 

(1)    EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga Wettbewerbe und Pflichtturniere.

(2)    Jeder Manager startet ohne Team und einem zu Beginn festgelegten Startkapital.

(3)    Es gelten die gleichen Regeln wie bei comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.

(4)    Bei Transfers untereinander muss immer mindestens der MW gezahlt werden.

(5)    Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus, erfolgt der Spielausschluss.

(6)    Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.

6.9    Ehrungen

 

(1)    Sieger-Icons werden vergeben für: Meister, Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.

(2)    Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.

(3)    Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für MeisterGoldener Stern / PokalSilberner Stern / EuropapokalBronzener Stern.

(4)    Verdiente Spieler können per 2/3-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.

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7         PRÄMIEN

7.1    Prämienbestimmungen

 

(1)    Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet und vor Ligastart vorgeschlagen.

(2)    Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.

(3)    Nachfolgend ab 7.2 sind die zu prüfenden Prämien für die kommende Saison aufgeführt.

7.2    Liga

 

(1)    Grundprämie:

Pro Comunio-Punkt

30.000

 

(2)    Zusatzprämien:

1. Platz

3.000.000

2. Platz

2.000.000

3. Platz

1.000.000

4.-5. Platz

500.000

6.-10. Platz

200.000

11.-18. Platz

100.000

7.3    Pokal

 

(1)    Prämien:

1. Platz

2.500.000

2. Platz

1.000.000

Aus im Halbfinale

500.000

Aus im Viertelfinale

250.000

7.4    Liga-Pokal

 

(1)    Prämien:

1. Platz

2.750.000

2. Platz

1.500.000

3. Platz

750.000

4.-8. Platz

500.000

9.-18. Platz

250.000

7.5    Supercup

 

(1)    Prämien:

Sieger

500.000

7.6    Champions League

 

(1)    Prämien:

Sieger

6.000.000

Finalteilnahme

3.000.000

Aus im Halbfinale

1.500.000

Aus im Viertelfinale

1.000.000

Aus im Achtelfinale

750.000

Aus in der Gruppenphase

500.000

7.7    Europa League

 

(1)    Prämien:

Sieger

3.500.000

Finalteilnahme

1.750.000

Aus im Halbfinale

1.000.000

Aus im Viertelfinale

750.000

Aus im Achtelfinale

500.000

Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde

250.000

7.8    IFCL-Cup

 

(1)    Prämien:

Sieger

1.500.000

Finalteilnahme

750.000

Aus im Halbfinale

400.000

Aus im Viertelfinale

250.000

Sieg Quali-Runden

50.000

 

 

7.9    Tipp-Spiel – Extratipps

 

(1)    Prämien:

MVP nach Punkten

250.000

ILL Liga Meister

250.000

Eigene Platzierung

250.000

BL Torschützenkönig

250.000

BL Top Scorer

250.000

BL Meiste Assists

250.000

BL 2 Aufsteiger

Je 250.000

CL Sieger

250.000

WM/EM-Sieger

250.000

(2)    Die Tipps müssen 1 Tag nach Transferdeadline per Email an den Spielleiter geschickt werden.

(3)    Die Tipps werden auf dem Blog veröffentlicht.

7.10  Tombola

 

(1)    In der Winterpause gibt es eine Tombola mit 18 Mio. Prämien, per Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.

(2)    Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine Prämie vermerkt ist.

(3)    Die Reihenfolge des Ziehens wird nach aktuellem Tabellenstand bestimmt.

(4)    Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.

7.11  Manager des Jahres

 

(1)    Der Manager des Jahres wird auf dem Sommermeeting gewählt.

(2)    Der Manager des Jahres erhält eine Prämie von 1.500.000 und das Manager-Icon in der Tabelle.

7.12  EM/WM

 

(1)    Prämien:

1. Platz

4.000.000

2. Platz

2.000.000

3. Platz

1.000.000

4. Platz

500.000

5. Platz

300.000

 

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