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Draftablauf

Die Drafts für kommende Saison werden hier von Koelschvomfass protokolliert, allgemein veröffentlicht und bei Durchführung kontrolliert. 


Die Reihenfolge bzw. Gewichtung der Draftrechte ergibt sich entsprechend der Platzierung in der Tabelle. Der letzte Tabellenplatz hat das erste Draftrecht inne, der erste Tabellenplatz wiederum das letzte Draftrecht. 


Jeder Manager hat ein (1) Draftrecht. Nach einmaliger Nutzung ist das Draftrecht verwirkt. Draftrechte können jederzeit veräussert werden.


Draftäußerungen sind verpflichtend. Als rechtsgültig erklärte Drafts stellen eine verbindliche Kaufzusage dar. Nach Erteilung des Kaufrechts auf einen beantragten Draftspieler, muss dieser beim nächsten Erscheinen auf dem Transfermarkt von go4soccer erworben werden.


Generell kann jeder Manager jederzeit seinen Draftanspruch geltend machen, sobald der entsprechende Spieler auf dem Transfermarkt von go4soccer erscheint bzw. in der Datenbank existiert. Der Anspruch muss in Form einer Email an Koelschvomfass sowie mit einem öffentlichen Post bekannt gegeben werden, sonst bleibt der Anspruch unwirksam. Das Draftrecht darf bis zum Saisonübergang zur neuen Saison geltend gemacht werden. Eine Anspruchnahme in der nächsten Saison ist nicht möglich.


Zeitlich bindend ist die von Go4Soccer vorgegebene Transferfrist auf dem Transfermarkt.  Innerhalb dieser 24h wird anderen Managern ein Vetorecht eingeräumt, welches ein Anfechten des angekündigten Drafts erlaubt. Werden keine Vetos bzw. Einsprüche erhoben, erhält der beantragende Manager den verbindlichen Zuschlag. 

Ein Draftrecht darf bis zum Ende der Frist beansprucht werden. Alle Draftansprüche nach der Deadline sind ungültig.


Ein Vetorecht haben nur die laut Draftregelung besser platzierten Tabellenplätze (siehe oben). Erheben bspw. gleichzeitig mehrere Manager auf denselben Draftspieler einen Anspruch, erhält derjenige Manager mit der besseren Platzierung den Zuschlag. 


Wird der erwählte Draftspieler nicht beim nächsten Erscheinen auf dem Transfermarkt von go4soccer erworben, gilt das Draftrecht als verwirkt und der Spieler wird wieder zum Erwerb freigegeben. Dies gilt nur, wenn man den Spieler vorsätzlich nicht erwerben möchte.


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