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Transfergesetze

Aus Gründen der Transparenz wird eine neue, verbindliche Grundlage für Transfers zwischen Managern definiert und beschlossen:


Ab sofort müssen zur offiziellen Bestätigung von vereinbarten Geld- und Spielertransfers alle beteiligten Parteien jeweils einen identischen Forumeintrag (gleicher Inhalt!) posten. In dem Post müssen explizit alle wichtigen Details den Transfer betreffend bekannt gemacht werden. Ebenso muss dieser Wortlaut auf dem Blog erscheinen. Nur diese Angaben sind im Streitfall rechtskräftig. Ohne gültigen Forumeintrag und Blogeintrag, erfolgt kein gültiger Transfer. Wenn nicht gesondert vereinbart, muss ein Deal innerhalb von 48h nach Forumeintrag abgewickelt werden.


Die Nichteinhaltung vereinbarter, offizieller Deals gilt als Vertragsbruch. In schweren Fällen können zusätzlich Geld- und/oder Punktstrafen beschlossen werden. Bei vorsätzlichen Betrugsversuchen besteht im äussersten Fall die Möglichkeit eines Ausschlusses des betroffenen Managers, sowie die treuhänderische Durchführung der vereinbarten Transfers. Der Ausschluss eines Managers bedarf mindestens 2 von 3 Stimmen des Gremiums.


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IGB 2020

  1           GRUNDGESETZ 1.1      Leitbild   (1)      Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit. (2)      Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports. (3)      Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE. (4)      Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel. 1.2      Grundrechte   (1)      Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich. (2)      Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA. (3)      Die Spieler eines Managers sind unantastbar. (4)      Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (5)      Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. (6)      Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre. (7)      Pflege und Verwaltung des Kaders sin