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JOLLY-GESETZES-ANTRAG


Das Gremium hat folgenden Antrag gestellt, was die JOLLY-Handhabe bis zum Ende der Saison angeht.

1. max-5-spieler-leihbegrenzung und jolly-regelung sind zwei unabhängig voneinander zu betrachtende gesetze.
2. die max-5-leihspielerbegrenzung gilt nur während geöffnetem TM
3. jolly-gesetz gilt nur bei geschlossenem TM, restriktion: MW max 500k. kaufpreis unerheblich.
4. jeder kann max 1 jolly nutzen um einen spieler auch während der eigentlich geschlossenen transferphase zu verpflichten.
5. nur der manager, der einen spieler erwirbt ( kauf oder leihe ) verliert seinen JOLLY!
6. max via jolly abzugebende spieler pro manager auf 3 oder 5 beschränken. ( doodle )

bis zum sommer wird sich die regelkommission dann an weitere feinheiten machen.

bitte klickt auf den link und nehmt an der abstimmung teil.
ihr müsst 2 dinge abstimmen.

a) dem antrag zustimmen oder ablehnen
b) wieviele spieler dürfen max via JOLLY abgegeben werden? 3 oder 5.


falls jmd etwas nicht versteht, bitte kurze anrufen. im forum steht auch einiges dazu.

einfache mehrheit reicht, da es um eine detailfrage geht. die JOLLY-regelung an sich wurde ja bereits beschlossen.

DEADLINE : 14.2.13- 20h

ERGEBNIS:


ANTRAG ANGENOMMEN. MAX 3 OUT!


Bildschirmfoto 2013-02-08 um 21.30.32



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IGB 2020

  1           GRUNDGESETZ 1.1      Leitbild   (1)      Grundgedanken der ILL LIGA sind Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit. (2)      Sinn der ILL LIGA ist die Zusammenführung der ILL LIGA Manager zu einem großen Fest des Sports. (3)      Die ILL LIGA versteht sich zuallererst auch immer als THE ILLEST LEAGUE. (4)      Symbol der ILL LIGA ist der Fußball in Gestalt einer Discokugel. 1.2      Grundrechte   (1)      Alle Manager sind vor dem Gesetz gleich. Die Stimme jedes Managers zählt gleich. (2)      Die Würde des Managers ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der ILL LIGA. (3)      Die Spieler eines Managers sind unantastbar. (4)      Jeder Manager hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (5)      Jeder Manager hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. (6)      Die Rechte aus (3) und (4) finden ihre Schranken im allgemeinen Recht der persönlichen Ehre. (7)      Pflege und Verwaltung des Kaders sin