gelb markiert = Änderungen vom Sommermeating 2013/2014
grün markiert = Änderungen vom Wintermeating 2013/2014
2.2
Verband
5
Finanzen
5.2
Kredite
5.4
Ausschluss
7.4
Supercup
7.8
Hab-Spiel
grün markiert = Änderungen vom Wintermeating 2013/2014
1 GRUNDGESETZ
1.1 Werte der Liga>> Freundschaft, Respekt und Gemeinschaftlichkeit.
(1) ausformulieren
1.2 Leitbild
(1)
Grundgedanke
der ILL LIGA ist die langfristig ausgelegte Kaderplanung. Zum Saisonübergang
behält jeder Manager sein Team und erhält 5M.
(2)
Liberalismus
unterschiedlicher Strategien: Es gibt keine Kaderbegrenzung.
2 Organe
2.1 Liga
(3) Die erste ILL LIGA besteht aus 18 Managern.
(4)
Anwärter auf einen Ligabeitritt werden
in einem Bewerbungspool gesammelt.
(5) Auf eine zweite ILL LIGA verzichtet.
(6) Die Comunio Teilnahmepauschale wird vom
Spielleiter bezahlt und durch alle Manager geteilt.
(7)
Reale Wertgegenstände sind als
Zahlungsmittel ausdrücklich nicht gestattet.
2.2
Verband
(1)
Die ILL LIGA ist seit 2012/2013 Mitglied im
UECL-Verband (vorher CEFA- und DBCV-Verband).
(2)
Für Verbandsturniere qualifizierte Manager
treten in den entsprechenden UECL-Wettbewerben an.
2.3 Manager
(1) Die Stimme jedes Managers zählt gleich.
(2) Steigt ein Manager aus, wird er durch einen
Neueinsteiger aus dem Bewerbungspool ersetzt.
(3)
Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs darf der
Aussteiger keine Transfers mehr tätigen.
(4)
Nach Bekanntwerden eines Ausstiegs werden Teilhaben-Anteile
des Aussteigers versteigert.
(5) Jeder
Neueinsteiger erhält
20 Millionen Startkapital und ein zugelostes Team.
(6) Der
Ausschluss eines Managers kann durch das Einspruchsrecht geregelt werden.
2.4 Gremium
(1)
Aktuelle Zusammensetzung des Gremiums:
JHDFC (Gremiumspräsident)
|
AL HARGULDEN
|
DJK DYNAMO Deine Mutter
|
(2)
Der Gremiumspräsident ist gleichzeitig
Spielleiter und hat dessen Aufgaben zu erfüllen.
(3)
Der Gremiumspräsident hat die Möglichkeit Spielleiter-Aufgaben
an Stellvertreter zu delegieren.
(4)
Stellvertreter kann er frei wählen (z.B. Prämienzuweisung,
Spielerzuordnung, Blackboard-Pflege).
(5)
Bei Ausstieg eines Gremium-Mitglieds wird
gemäß geltendem Wahlgesetz ein Nachfolger bestimmt.
(6) Bei Neuwahlen hat jeder Manager
2 Stimmen ( Doppelstimme für einen
Manager nicht möglich ). Die 2 Manager mit den meisten Stimmen bilden gemeinsam
mit dem Präsidenten das Gremium.
(7) Der Präsident wurde auf unbestimmte
Zeit berufen und hat einen festen Sitz im Gremium. Durch 2/3 Mehrheit kann alle
2 Jahre eine Neuwahl beantragt werden.
2.5 Blackboard
(1)
Das Blackboard dient der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit von Transfers unter Managern.
(2)
Auf dem Blackboard sind alle aktiven Leihen,
Teilhaben und sonstigen Transferklauseln aufgeführt.
(3)
Es ist stets aktuell zu halten und für die Manager
im Forum einsehbar.
(4)
Für das Aufsetzen/Prüfung der Vertragstexte
sind ausschließlich die Manager selbst verantwortlich.
(5)
Im Streitfall sind die Vertragsdetails des
Blackboards wirksam.
2.6 Notar
(1)
Als Notar fungiert Benjamin Hocke. Er kann
treuhänderisch die Finanzlage der Manager prüfen.
(2) Er vergleicht verdeckte Angebote
für Teilhaben-Anteile ausgestiegener Manager.
(3)
Der Notar hat das Recht auf Revision des
IGB.
3 Wahlen
3.1 Wahlbestimmungen
(1) Abwesende Manager können bei Live-Wahlen
eine Vollmacht auf andere Manager übertragen.
(2) Jeder Manager kann maximal einen
weiteren Manager durch Vollmacht vertreten.
(3) Für feststehende Anträge können
abwesende Manager bei Live-Wahlen vorab Ihre Stimmen abgeben, indem man dem Präsidenten/Notar/allen
eine Email schickt. ( Transparenz und keine blinde Stimmvollmachtà Briefwahl)
(4)
Alle Manager können bis zur Winterpause 15/16
Anträge auf Regeländerung bzw. -neuerung stellen.
(5)
Regelanträge, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit
erreichen, werden wirksam.
(6)
Bei Wahlbestimmungen innerhalb des
Wahlturnus gilt grundsätzlich die Zwei-Drittel-Mehrheit
(7)
Es sei denn die jeweilige Regel stellt eine explizite
Ausnahme dar.
3.2 Wahlmodus
(1) Wahlen durch Zwei-Drittel-Mehrheit
gelten bei Live-Wahlen ab mind. 12 teilnehmenden Managern (>= 8 Manager).
(2) Wahlen durch
Zwei-Drittel-Mehrheit gelten bei Online-Wahlen ab mind. 15 teilnehmenden
Managern (>= 10 Manager).
(3)
Wahlen durch einfache Mehrheit gelten ab
mind. 9 teilnehmenden Managern (> 50% der Stimmen).
(4)
Wahlen durch einstimmige Mehrheit gelten bei
18 teilnehmenden Managern.
(5) Der Präsident oder eine Petition
kann bei bestimmten LIVE- und Onlineabstimmungen vorab eine anonyme Abstimmung
verlangen.
(6) Der Präsident oder eine Petition kann
bei bestimmten LIVE-Abstimmungen vorab eine Verschiebung der Abstimmung
verlangen. Anschliessend wird zeitnah eine anonyme Online-Wahl durchgeführt.
3.3 Wahlturnus
(1) Regelanträge bezüglich Organen,
Wahlen, Transfers, Finanzen, Wettbewerben und Prämien werden alle 2 Jahre
geprüft.
(2) Draftmodus wird jährlich neu
festgelegt. ( oder besser zu Draft schieben?)
(3)
Dringende Regeländerungen werden mit
einstimmiger Mehrheit außerhalb des Turnus beschlossen.
3.4 Einspruchsrecht
(1) Alle
Transfers, Annullierungen und Spiel-Aktionen können durch ein Einspruchsrecht
revidiert werden.
(2) Ein
Einspruch bedarf vor der Prüfung durch das Gremium einer Petition von mind. 6
Managern.
(3) Ein
Einspruch muss spätestens zwei Wochen nach der Spiel-Aktion eingereicht werden.
(4) Das
Gremium entscheidet mit 2 von 3 Stimmen, ob dem Antrag stattgegeben wird.
(5) Wird
dem Einspruch stattgegeben, beginnt die Abstimmung unter den 18 Managern.
(6) Um
das Einspruchsrecht wirksam durchzusetzen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit
notwendig.
(7) Im
Fall eines erfolgreichen Einspruchs wird die betreffende Spiel-Aktion
korrigiert.
4 Transfermarkt
4.1 Transferbestimmungen
(1) Spieler, die nicht mehr in der Bundesliga aktiv sind, müssen
nicht verkauft werden.
(2)
Bei „Verklicken“ wird durch einfache
Mehrheit über eine mögliche Transfer-Annullierung entschieden.
(3) Die
Kaderbegrenzung ist unlimitiert.
(4) Bei
Saisonübergang behält jeder Manager sein Team und erhält 5 Millionen.
(5) Die Höhe eines
Transfers mit dem TM wird bekannt gegeben.
(6) Die Höhe des
zweithöchsten Gebots eines Transfers wird mit Namen bekannt gegeben.
(7) Gebote auf dem
Transfermarkt und unter Managern verfallen nach einem Tag.
(8) Der Computer
nimmt Gebote nach einem Tag an. Tauschgeschäfte unter Managern sind erlaubt.
(9) Vom Computer
stehen maximal 5 Spieler gleichzeitig auf dem Transfermarkt.
(10) Jeder Manager
darf unlimitiert Spieler auf den Transfermarkt setzen
(11) Nach drei Tagen
dürfen Manager gekaufte Spieler wieder auf dem Transfermarkt anbieten.
4.2 Transferperiode
(1)
Transfers unter Managern sind nur in den
offiziellen DFB Transferperioden gestattet.
(2)
Transaktionen mit dem TM sind während der
gesamten Saison erlaubt.
4.3 Leihe
(1)
Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 5 Spieler
verleihen und/oder entleihen.
(2)
Verletzte Spieler dürfen nicht verliehen
werden.
(3)
Bei Leihgeschäften muss zwingend mindestens der MW des entliehenen
Spielers gezahlt werden.
(4)
Die Gebühr kann auch durch den Wechsel eines Spielers mit entsprechendem
MW entrichtet werden.
(5)
Kredite und Verrechnungen in Zusammenhang mit Spielerleihen sind
auf Scheingeschäfte zu prüfen.
(6) Zur Prüfung von
Scheingeschäften gilt die Regelung des Einspruchsrechts.
4.4 Jolly
(1)
Mit Jollys können Manager außerhalb der
Transferfenster Spieler von anderen Managern erwerben.
(2)
Jeder Manager erhält jeweils einen Jolly für die
Hin- und Rückrunde.
(3) Das Jollyrecht gilt nur für Spieler mit einem
maximalen MW von 1.500.000.
(4)
Ein Manager darf gleichzeitig maximal insgesamt 3 Jollys vergeben.
(5)
Das Jollyrecht verfällt bei Nichtnutzung. Jollys
sind nicht von der Leihbegrenzung betroffen.
(6)
Jollys können nur von einzelnen Managern eingesetzt
werden. Jolly-Teilhaben sind untersagt.
4.5 Teilhabe
(1)
Teilhabenanteile eines Spielers können jederzeit und für mindestens 50%
des aktuellen Marktwertes veräussert werden
(2)
Bei Spieler-Teilhaben sind maximal zwei
Manager als Teilhaber erlaubt.
(3) Dem Mitbesitzer der Teilhabe
wird ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf der Anteile eingeräumt.
(4)
Spieler aus Teilhaben dürfen nur in den
offiziellen Transferperioden unter den Managern wechseln.
(5) Spieler aus Teilhaben
dürfen bis zum 1.Spieltag beliebig
oft wechseln.
(6)
Spieler aus Teilhaben müssen mindestens eine
halbe Saison bei einem Manager beschäftigt sein.
(7)
Teilhaben-Anteile eines Aussteigers werden
vom Notar in neutraler Weise versteigert.
4.6 Live-Auktion
(1) Am Wintermeating findet eine
Live-Auktion statt.
(2) Hierzu wird der TM am letzten
Spieltag der Hinrunde 13/14 bis zum Wintermeating 13/14 gesperrt.
(3) Alle Spieler die in diesem
Zeitraum in der Datenbank erscheinen, rutschen in den Auktionspool.
(4) Das Losverfahren entscheidet über
die Reihenfolge der zu versteigernden Spieler.
(5)
Jeder Manager kann pro Auktion max einen
eigenen Spieler anbieten. Startgebot kann festgelegt werden.
(6)
Der Auktionator darf selbst nicht an der Auktion teilnehmen.
4.7 Draft
(1) Zu Beginn der Saison 14/15 erhalten
alle 18 Manager jeweils ein „Klau-Draft“.
(2) Das Live-Draft findet maximal 14 Tage nach dem 34.Spieltag
am Sommermeating
2014 .
(3) die Kader werden nach dem
34.Spieltag „eingefroren“
(4) Leihspieler kehren gemäss
Vertragsvereinbarung zu Ihren Stammvereinen zurück.
(5) Spieler in Teilhabe können bis zum
Draftbeginn verschoben werden
(6) Sonstiger Spielerhandel unter Managern
ist vom 34. Spieltag bis zum Meating untersagt.
(7)
Vom Computer können weiterhin Spieler gekauft werden
(8)
Scheingeschäfte oder sonstiger Handel mit dem Klaudraft sind untersagt.
Das Draft ist verpflichtend.
(9) Jeder Manager kann vor Draftbeginn 6 eigene Spieler
per Veto schützen.
(10) Der gedraftete Spieler wechselt
zum Marktwert.
(11) Jeder Manager muss maximal einen
Spieler abgeben.
(12) Neueinsteiger erhalten unabhängig vom Zeitpunkt ihres Ligabeitritts
ein Draftrecht vom TM zugesprochen.
(13) Gedraftete Spieler dürfen in der Saison 14/15 nur an den
TM verkauft werden.
(14) Bereits gedraftete Spieler dürfen nicht erneut gedraftet
werden.
5
Finanzen
5.1 Betrug
(1)
Die Nichteinhaltung offiziell vereinbarter
Deals gilt als Vertragsbruch.
(2)
Bei Vertragsbruch können Geld- und/oder Punktstrafen
beschlossen werden.
(3)
Bei Vertragsbruch kann der vereinbarte
Transfer treuhänderisch durchgeführt werden.
(4) Scheingeschäfte und versteckte
Leihen sind nicht gestattet.
5.2
Kredite
(1)
Kredite unter Managern sind erlaubt.
(2)
Man darf innerhalb einer Saison maximal 20 Millionen
an offenen Verbindlichkeiten haben.
(3)
Bei Überschreiten dieser 20 Millionen-Grenze,
erhält der Manager eine Strafe in Höhe von 2 Millionen.
(4)
Diese 2 Millionen gehen an den geschädigten
Verkäufer.
5.3 Gehälter
(1)
Es wird mit Spielergehältern gemäß den Comunio-Regeln
gespielt.
(2) Gehälter für eine Woche:
( Spielerzahl X x 500 € + Teamwert X / 1000) x 7
(3)
Zunächst bis zur Winterpause, danach wird
abgestimmt, ob die Regelung beibehalten wird oder nicht.
(4) Falls die Gehälter bestätigt
werden, wird auch die Rückrunde 13/14 mit Gehältern gespielt.
(5)
Gehälterzahlungen
setzen in der Sommer-, Winterpause und den Länderspielpausen aus.
5.4
Ausschluss
(1) Ein Ausschluss
erfolgt, wenn man an drei Spieltagen in Folge einen negativen Kontostand
aufweist.
(2) Ein Ausschluss
erfolgt, wenn man fünf Spieltage in Folge einen Kaderwert von unter 10 Millionen
hat.
(3) Ausnahme: Befindet
sich der betreffende Manager auf Tabellenplatz 14 oder besser entfällt der
Ausschluss.
(4) Falls ein
Manager unter die 10 Millionen-Grenze kommt, wird der Notar zur Prüfung
konsultiert.
(5) Dieser stellt
fest, ob die Geldreserven ausreichen um auf die 10 Millionen-Marke zu kommen.
6 Wettbewerbe
6.1 UECL-Wettbewerbe
(1)
Endstand: Hier folgen noch die UECL-Qualifizierungen
für Wettbewerbe.
6.2 Pokal
(1)
Der Pokal wird im Ligamodus ausgetragen. Gespielt
werden 34 Paarungen (Hin- und Rückspiel).
(2)
Der führende in der Gesamt-Endtabelle ist
Pokalsieger.
(3) Die Comunio-Punkte werden nicht durch
10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
6.3 Supercup
(1) Der Supercup wird am 1.Spieltag
der Folgesaison zwischen Meister und Pokalsieger ausgetragen.
(2) Sollten Meister und Pokalsieger
identisch sein, tritt der Zweitplatzierte der Vorsaison gegen den Meister an.
(3) Die Comunio-Punkte werden durch
10 dividiert und kaufmännisch gerundet.
6.4 Freundschaftspiele
(1)
Alle Manager können an jedem Spieltag Freundschaftsspiele
austragen.
(2)
Die Siegprämie muss pro Freundschaftsspiel zwischen
50.000 und 150.000 betragen.
(3)
Ein Freundschaftsspiel ist gültig, sobald es
im Forum von allen beteiligten Managern bestätigt wurde.
(4) Es gelten die absoluten
Comunio-Punkte, es wird nicht durch 10 dividiert.
6.5 Tippspiel
(1)
Das Liga-Tippspiel wird nach Comunio-Regeln
gespielt. Prämie: 10.000 pro Tipp-Punkt.
6.6 UECL-Tippspiel
(1)
Über das UECL-Tippspiel können Manager die
Teilnahme an UECL-Wettbewerben gewinnen.
(2)
Die
Verteilung gewonnener Startplätze erfolgt gemäß Ill-Liga Bestimmungen.
6.7 EM/WM
(1)
EM- und WM-Turniere sind offizielle Ill-Liga
Wettbewerbe und Pflichtturniere.
(2)
Jeder Manager startet ohne Team und einem zu
Beginn festgelegten Startkapital.
(3)
Es gelten die gleichen Regeln wie bei
comunio.de. Scheingeschäfte sind nicht gestattet.
(4)
Bei Transfers untereinander muss immer mind.
Der MW gezahlt werden.
(5)
Nach zwei Spieltagen in Folge im Minus,
erfolgt der Spielausschluss.
(6)
Transfers unter Managern sind nur bis einschließlich
dem zweiten Gruppenspieltag gestattet.
6.8 Ehrungen
(1)
Sieger-Icons werden vergeben für: Meister,
Pokal, Supercup, EM, WM, Tippspiel, Manager des Jahres.
(2)
Diese Icons sind nur so lange in Besitz, bis
ein anderer Manager den jeweilig aktuellen Titel holt.
(3)
Dauerhafte Sieger-Icons werden vergeben für
Meister (goldener Stern) und Pokal (silberner Stern).
(4)
Verdiente Spieler können per
Zwei-Drittel-Mehrheit in die Hall of Fame gewählt werden.
7 Prämien
7.1 Prämienbestimmungen
(1)
Die Prämien werden vom Gremium ausgearbeitet
und vor Ligastart vorgeschlagen.
(2)
Es dürfen maximal 36 Millionen an Prämien pro
Saison ausgeschüttet werden (Vorgabe UECL).
(3)
Nachfolgend ab 6.2 sind die zu prüfenden Prämien
für die kommende Saison aufgeführt.
7.2 Liga
(1) Grundprämie: 30.000 pro Punkt
(2)
Zusatzprämien:
1. Platz
|
3.000.000
|
2.
Platz
|
2.000.000
|
3.
Platz
|
1.000.000
|
4.-5.
Platz
|
500.000
|
6.-10.
Platz
|
200.000
|
11.-18.
Platz
|
100.000
|
7.3 Pokal
(1)
Prämien:
1. Platz
|
2.500.000
|
2. Platz
|
1.000.000
|
3. Platz
|
500.000
|
4.-5. Platz
|
300.000
|
7.4
Supercup
(1) Der Gewinner erhält 500.000.
7.5 Champions League
(1)
Prämien:
Sieger
|
6.000.000
|
Finalteilnahme
|
3.000.000
|
Aus im Halbfinale
|
1.500.000
|
Aus im Viertelfinale
|
1.000.000
|
Aus im Achtelfinale
|
750.000
|
Aus in der Gruppenphase
|
500.000
|
7.6 UECL-Cup
(1)
Prämien:
Sieger
|
3.500.000
|
Finalteilnahme
|
1.750.000
|
Aus im Halbfinale
|
1.000.000
|
Aus im Viertelfinale
|
750.000
|
Aus im Achtelfinale
|
500.000
|
Sieger Gruppenphase / Zwischenrunde
|
250.000
|
7.7 Freundschafts-Cup
(1)
Prämien:
Sieger
|
1.500.000
|
Finalteilnahme
|
750.000
|
Aus im Halbfinale
|
400.000
|
Aus im Viertelfinale
|
250.000
|
Sieg Quali-Runden
|
50.000
|
7.8
Hab-Spiel
(1)
Prämien:
Schlechtester Torwart
|
2.000.000
|
Schlechtester Abwehrspieler
|
2.000.000
|
Schlechtester Mittelfeldspieler
|
2.000.000
|
Schlechtester Stürmer
|
2.000.000
|
(2)
Der Manager, der einen Kalendertag nach dem
34. Spieltag im Besitz des Spielers ist erhält die Prämie.
(3)
Wenn mehrere Spieler in einer Kategorie
punktgleich sind, wird die Prämie auf die Manager gesplittet.
(4)
Die Winterpausenprämie wurde abgeschafft.
7.9 Tipp-Spiel – Extratipps
(1)
Prämien:
MVP nach Punkten
|
250.000
|
ILL-Liga Meister
|
250.000
|
Eigene Platzierung
|
250.000
|
BL-Torschützenkönig
|
250.000
|
CL-Sieger
|
250.000
|
WM-Sieger
|
250.000
|
(2)
Die Tipps müssen vor der Saison per Email an
den Spielleiter geschickt werden.
(3)
Die Tipps werden auf dem Blog
veröffentlicht.
7.10 Tombola
(1) In der Winterpause 13/14 wird es
seine Tombola mit insgesamt 18 Millionen an Prämien geben.
(2) Die 18 Millionen werden per
Zufallsprinzip auf 18 Lose verteilt.
(3)
Jeder Manager zieht ein Los auf dem seine
Prämie vermerkt ist.
(4)
Die Prämie wird umgehend gutgeschrieben.
7.11 Manager des Jahres
(5) Der Manager des Jahres wird am
Sommermeating gewählt.
(6) Der Manager des Jahres erhält
eine Prämie i.H.v. 1.500.000 und das Siegericon.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen