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AUSSERORDENTLICHER ANTRAG / DRAFT >> ANTRAG ANGENOMMEN!


FOLGENDER ANTRAG WURDE ANGENOMMEN:



das gremium stellt folgenden antrag bzgl draft-recht:

im endeffekt gehts um punkt (1) >> der neueinsteiger bekommt immer das top-draft, welches aktuell gilt. also z.b. TM- oder Klaudraft. Aktuell gilt das Klaudraft.

4.7        Draft

(1)    Neueinsteiger erhalten gemäß aktuell geltendem Draft-Modus das erste Draft (TM- bzw. Klaudraft).
(2)    Zu Beginn der Saison 14/15 erhalten alle 18 Manager jeweils ein Klau-Draft.
(3)    Das Klau-Draft findet live und maximal 14 Tage nach dem 34. Spieltag am Sommermeeting 2014 statt.
(4)    Die Kader aller Manager werden nach dem 34. Spieltag „eingefroren“.
(5)    Leihspieler kehren gemäß Vertragsvereinbarung zu Ihren Stammvereinen zurück.
(6)    Spieler aus aktiven Teilhaben können bis zum Draft-Beginn verschoben werden.
(7)    Sonstiger Spielerhandel unter Managern ist vom 34. Spieltag bis zum Sommermeeting untersagt.
(8)    Vom Transfermarkt können weiterhin Spieler gekauft werden.
(9)    Scheingeschäfte oder sonstiger Handel mit dem Klaudraft sind untersagt. Das Draft ist verpflichtend.
(10) Jeder Manager kann vor Draft-Beginn 6 eigene Spieler per Veto schützen.
(11) Vetos dürfen weder verkauft noch anderweitig gehandelt werden.
(12) Der gedraftete Spieler wechselt zum aktuellen Marktwert.
(13) Jeder Manager muss maximal einen Spieler abgeben.
(14) Gedraftete Spieler dürfen in der Saison 14/15 nur an den TM verkauft werden.
(15) Bereits gedraftete Spieler dürfen nicht erneut gedraftet werden.Gruß, Juventus Heidelberg FC 76

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